WICHTIG: Der richtige Zeitpunkt
Der Zivildienstantrag kann frühestens nach Erhalt der ersten Tauglichkeitsbescheinigung gestellt werden. Ab diesem Zeitpunkt hat man mindestens sechs Monate Zeit, um die Zivildiensterklärung an das für das Bundesland zuständige Militärkommando abzuschicken.
Spätere, neuerliche Stellungsverfahren führen zu keinem neuen Fristenlauf
Das Recht, eine Zivildiensterklärung abzugeben, ruht vom zweiten Tag vor einer Einberufung zum Präsenzdienst bis zur Entlassung aus diesem oder bis zur Behebung des Einberufungsbefehles. Während der Leistung des Wehrdienstes kann keine Zivildiensterklärung eingebracht werden.
Es wird empfohlen, eine Kopie des Zivildiensterklärung aufzubewahren und das Original eingeschrieben abzusenden.
Gegen einen ablehnenden Bescheid wegen Fristversäumnis gibt es keine Berufungsmöglichkeit. Es kann lediglich eine Beschwerde an den Verfassungs- oder Verwaltungsgerichtshof erhoben werden.
Das Antragsformular (= Zivildiensterklärung)
Laut Zivildienstgesetz müssen die Stellungskommissionen über die Möglichkeit einer Zivildiensterklärung informieren. Dort, aber auch im Bundesministerium für Inneres oder bei einer Beratungsstelle für Zivildienst, sind vorgedruckte Formulare erhältlich.
Neben verschiedenen Angaben zur Person enthält das Formular die zu unterzeichnende Zivildiensterklärung:
Ich kann die Wehrpflicht nicht erfüllen, weil ich es - von den Fällen persönlicher Notwehr und Nothilfe abgesehen - aus Gewissensgründen ablehne, Waffengewalt gegen Menschen anzuwenden und daher bei der Ableistung des Wehrdienstes in Gewissensnot geraten würde. Ich will deshalb Zivildienst leisten.
In der Zivildiensterklärung ist der Lebenslauf auszufüllen, der folgendes beinhaltet:
-) Geburtsdatum und Geburtsort -) Matura am ...
-) Name der Eltern -) Beginn des Studiums am ...
-) Schulbildung -) voraussichtliches Studienende am ...
-) Lehrjahre vom ... bis ... -) Stellungsverfahren am ...
-) Lehrabschluss am ...
Eine inhaltliche Darlegung der Gewissensgründe ist nicht erforderlich. Auch die Vorlage der Strafregisterbescheinigung ist nicht mehr nötig.
Im Zivildienstantrag können Wünsche bezüglich der Dienstleistungssparte, bei der der Zivildienst geleistet werden möchte, angegeben werden. Diese werden bei der Zuweisung nach Möglichkeit berücksichtigt. Bitte, nicht auf die eigenhändige Unterschrift vergessen!