mugen-trek schrieb:
@Bernd
Ich gebe zu, meine Ausführung war nicht sonderlich detailliert, wahrscheinlich auch nicht bis zum Ende gedacht. Aber damit habe nicht nur ich ein Problem.
Jedenfalls bezog sich mein Beispiel auf einem Massenmörder, jedenfalls sollte es das und die \'Strafe war explizit für solch einen Fall gedacht. Ich wollte nicht sagen, dass solch eine Strafe für jeden in Frage kommt. In deinem Beispiel handelt es sich zum Beispiel nicht um Mord sondern um Totschlag, ein kleiner, aber feiner Unterschied. Und soweit ich weiß, steht auf Totschlag nicht die Todesstrafe, jedenfalls nicht in den vielzitierten USA.
Ob es nun Totschlag ist, entscheidet das Gericht. Was ich eigentlich bezwecken wollte, ist klar zu machen das alle Rechtssysteme im gewissen Masse fehlerhaft sind und du, der den Entzug der Rechte forderst, ganz schnell der sein kannst, dem die Rechte entzogen werden. Und solange es Unschuldige treffen kann, muß man auch dem Schuldigen gewisse Rechte zusprechen.
Dass die Todesstrafe dort so teuer ist, mag vor allem daran liegen, dass die Todeskandidaten, teilweise noch ein, zwei Jahrzehnte im Gefängnis sitzen.
Ich kann mir aber beim besten Willen nicht vorstellen, dass jemand der 10 Jahre im Gefängnis sitzt, mehr RESSOURCEN verbraucht, wie jemand der 70 Jahre dort verlebt.
Ich sprach von den Richtlinien, die in den USA gelten. Du siehst nur "zum Tode verurteilt, Kopf ab, fertig" und das ist falsch. Es sind mehere Dinge erforderlich in den USA notwendig, damit ein zum Tode Verurteilter hingerichtet werden kann:
- 5 psychologische Gutachten von verschiedenen vom Staat unabhängigen Psychologen, damit festgestellt wird, das der Verurteilte die Strafe auch versteht.
- im Falle der Giftspritze, 3 medizinische Untersuchungen, zur Feststellung der genauen Dosierungen und eventuellen Allergien gegen die verwendeten Stoffe.
- mehere technische Überprüfungen der Hinrichtungsmaschinerie und das bei jedem Delinquenten.
- Anwaltskosten für die Erstellung eines Gnadengesuchs. Das Recht hat jeder Verurteilte und die Kosten müssen vom Staat übernommen werden.
- Aufwandsentschädigungen für die Zeugen, die der Hinrichtung beiwohnen müssen.
etc.
Das ganze klingt schizophren, aber die Kosten summieren sich.