PC vor Wegbringen zur Reparatur sichern

Sichern eines 2000-Rechners

mit anderem User einloggen, dieser sollte über Adminrechte verfügen

zu sichern:
- C:\Dokumente und Einstellungen\<username>
- Ordner "Eigene Dateien"
- Gucken, wo Outlook, bzw. Outlook Express seine Mails speichert und sichern (OE findet man unter Extras -> Optionen -> Wartung -> Speicherordner / bei Outlook sollte man einfach einen vollen Export machen)
- gucken, welche Programme daten im Programmverzeichnis abspeichern -> wegsichern

diese liste beansprucht keine vollständigkeit
 
Stefan schrieb:


Der Bildschirm hat den Geist aufgegeben.

.

Vielleicht bin ich zu blöd, aber warum muß ich den Rechner wegbringen, wenn der Bildschirm kaputt ist?

Wenn mein Bildschirm den Geist aufgibt, dann brige ich den weg, mehr nicht ( und mein Händler - der total gut ist - gibt mir einen Ersatzbildschirm für die Zeit ...

Ich verstehe das ganze gedöne um die Dateien nicht :konfus:
 
Leider hab ich im Moment ein Prob. Ich find den Scheiß Kassenbeleg nicht. :(

Ein Gutes hat das allerdings. Ich bin endlich gezwungen ein bisschen Ordnung in meinen Möhlkram zu bringen. Und meine schon lange gesuchte Lohnsteuerkarte hab ich heute auch wieder gefunden. :)
 
Wenn du das Datum des Kaufes noch weist, kannst du dir eine Kopie deines Beleges zustellen lassen.

Dazu ist jeder Händler Verpflichtet!
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EDIT: sorry, kann sein das es bei Endverbraucher diese Pflicht nicht gibt.
Als Firma mußt du jederzeit deinen Kunden (Handel) auf verlangen eine Rechnugskoipe zusenden.
 
Ok ich gebs zu , habe das mit dem Schlepptop überlesen, war gestern wohl zu spät ( danke ).

Denke dann auch, das es am besten ist eine Kopie der festplatte zu machen und sie dann zu formatieren ...

Das Problem mit dem Kassenzettel ist heute keins mehr, wenn der Laden mit Pc- gestützter Abrechnung arbeitet, die brauchen dann nur die GeräteNr. und können dann festellen, wann und ob überhaupt bei denen gekauft ( hatte ähnliches Problem mit Mediamarkt vor Ort, wurde sofort gefunden )

Viel Glück beim Aufräumen, solltest du allerdings jetzt schon Ostereier finden sollte dich das stutzig machen ... ;)
 
Neverending Story...

Das Problem ist jetzt folgendes. Nachdem ich bei der Reparatur (samt TÜV und Asu) meines Autos rein zufällig den Kassenbeleg für den Schlepptop in der Hülle für die Zulassung gefunden hatte (welch sichere Aufbewahrung :D), hab ich es dann endlich geschafft das Gerät Anfang August zur Reparatur zu bringen.

2-3 Tage später ruft mich so ein Fuzzi vom Service an und erklärt mir, die Garantie sei abgelaufen, da Sony generell nur 1 Jahr Garantie auf alle seine Geräte gibt. Ich erklär ihm, nix Garantie: Ich hab laut BGB 2 Jahre Gewährleistung. Naja und nun streite ich mich mit den netten Fachverkäufern von Media-Markt darum, wer die Kosten für die Reparatur übernimmt. Ich schick denen einen Brief, wo ich ihnen erkläre, wie ich die Sache sehe. Was machen die? Schicken das Gerät erstmal zu sonstwem, um einen Kostenvoranschlag einzuholen. Naja ich hab den Kostenvoranschlag jedenfalls nicht beauftragt. Sollen die doch sehen, woher die ihr Geld dafür bekommen. Laut diesem Kostenvoranschlag soll die Reparatur des defekten Bildschirms 600 € kosten und ich hab keinen Bock das Geld auszugeben, da ich ja wie gesagt insgesamt 2 Jahre Gewährleistung hab.

Ich schicke denen also noch einen Brief wo ich nochmal meinen Gewährleistungsanspruch einfordere. Da die netten Herren von Mediamarkt das Gerät nicht heil machen wollen, schreib ich denen dass ich mein Geld zurück haben will. (Ich bin ja nicht blöd ;))Die können das kaputte Ding dann gerne behalten.

Ich halte euch auf dem Laufenden...
 
also ich habe bis jetzt, jeden scheiss (ausser datenträger) bei mediamarkt zurückgegeben. auch benutzte und nicht kaputte sachen.

man muss nur ein bischen dreist sein und vor ort stunk machen, wenn nötig bis zur geschäftsleitung.

briefchen helfen da nicht viel.

vor ort nerven, da geben viele händler auf.

ich gehe mit dir gerne dahin und wenn du dein geld zurückgekriegt hast will ich meine unkosten erstattet haben und eventuel ein bischen taschengeld :D

kein witz =)

EDIT: im übrigen ist es laut BGB scheissegal was sony für gewährleistungen ausspricht.
der ENDVERKÄUFER muss die 2 jahre garantie gewährleisten. alles andere ist deren problem.
 
nein. die garantieleistungen beinhalten alle schäden. ob diese nun schon vorhanden waren oder während den 2 jahren enstanden sind. es sei denn man hat mutwillig beschädigt.

inzwischen zählen auch handys dazu, die man früher wegen feuchtigkeitsschaden nicht auf garantie repariert hatte.
 
Stefan schrieb:

Sag ich jetzt nicht.

Da ich noch nix zurück geben mußte, bei einem Media Markt, kann ich da von keinen negativen Erlebnissen berichten.

In Schwerin hatten sie mal das aktuelle Rechenknecht Angebot nicht da. Weil ich nicht warten wollte, bis es da möglicherweise eine Nachlieferung gibt. Konnte ich noch einen Ramriegel rausschinden, nach vier Stunden hat der Aufgegeben.

Rostock zweite Autobahnauffahrt Ri Seehafen, hab ich auch gute Beratung erfahren. Wenn ich den richtigen Erwische. Kleine Grüppchen von MMM bilden sich immer mal in dunklen versteckten Ecken, die ihre Anwesenheit vor den Kunden verbergen wollen.... ;)

Ich hatte dort noch keinen Grund zur Klage.
 
Naja, wer bei Media/Saturn kauft, ist doch selber schuld.
Das Sonni da kauft und zufrieden ist, kann ich ja noch nachvollziehen... Aber du Stefan? :confused:
 
ich weiss nicht wie das in östereich so ist, aber in deutschland bedeutet eine garantieleistung, das selbige über eine gewährleistung hinausgeht.

gewährleistung: verkäufer sichert eine einwandfreie funktion der ware bei übergabe zu.

garantieleistung: darüberhinaus garantiert der verkäufer, das die ware für den zeitraum der garantieleistung reparaturen ( je nach garantieleistung auch umtausch) kostenfrei vorgenommen werden.
 
Naja, wer bei Media/Saturn kauft, ist doch selber schuld.
Das Sonni da kauft und zufrieden ist, kann ich ja noch nachvollziehen... Aber du Stefan?
Ich war jung und brauchte das Geld...


Gewährleistung: Das ist im BGB verankert.

§ 437
Rechte des Käufers bei Mängeln
Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,

1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

§ 438
Verjährung der Mängelansprüche
(1) Die in § 437 Nr. 1 und 3 bezeichneten Ansprüche verjähren

1. in 30 Jahren, wenn der Mangel
a) in einem dinglichen Recht eines Dritten, auf Grund dessen Herausgabe der Kaufsache verlangt werden kann, oder
b) in einem sonstigen Recht, das im Grundbuch eingetragen ist,
besteht,
2. in fünf Jahren
a) bei einem Bauwerk und
b) bei einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, und
3. im Übrigen in zwei Jahren.

Im Klartext. Der Verkäufer muß 2 Jahre dafür dem Käufer die Mangelfreiheit der Ware zusichern.

Garantie: Das ist eine freiwillige Geschichte vom Hersteller oder Verkäufer. Garantie kann dabei sein, muß es aber nicht. Deshalb ist es eigentlich blödsinnig, wenn die Garantiezeit unterhalb der Gewährleistungsfrist liegt.

Das ist so als wenn der Verkäufer sagt: Mein Auto ist schwarz, fährt 200 km/h, hat 120 PS und geht 3 Jahre nicht kaputt, wenn doch mach ich dir das heil. Im Grunde ist Garantie nix anderes als ein weiterer Zusatz zum Kaufvertrag.
 
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