Was machen eure 50iger Roller?

Wie schnell ist euer 50iger Roller?

  • 45 km/h

    Stimmen: 0 0,0%
  • 50 km/h

    Stimmen: 0 0,0%
  • bis 75 km/h

    Stimmen: 0 0,0%
  • bis 100 km/h

    Stimmen: 0 0,0%
  • über 100 km/h (freaks *g* )

    Stimmen: 0 0,0%

  • Anzahl der Umfrageteilnehmer
    0
gangster_x schrieb:
Gut, so kannste es nicht sehen.
Mein Opa hat mehrere Roller also nen 500er (also die großen Roller die auf die Autobahn dürfen)und 50iger und Motorrad. Den 50iger hat er entdrosseln lassen, also auch getunt. Der ist 65 jahre alt.
Nen Arbeitskollege ist 34 Jahre alt und bastelte auch etwas an der Geschwindigkeit. Ich denke mal nicht, dass es unter Tuning fällt sich ein Paar kleine Änderungen vorzunehmen. Gut, ist Ansichtssache klar kann man dieses auch so sehen aber für mich ist dieses noch nicht wirklich Tuning. Tuning sind für mich ganze Sachen wie optisches Tuning höherlegen bla bla bla

Warum "tunt" man einen Roller, wenn man ihn entdrosselt?Man bringt ihn lediglich auf die vom Hersteller gedachten Leistungen. Außerdem gilt die Drossel ja auch nur in den Probejahren. Mit einem A1 Führerschein darf ich MAschienen und Roller in der 125er Klasse fahren, in den Probejahren gedrosselt, danach darf man sie aufmachen.
 
Kommst du aus Deutschland?
Wenn ja hier mal die Rechslage:
Also wenn man hier mal von der Fahrerlaubniss abgesehen so isses nicht legal für den Einsatz im Bereich der StvO. Denn ausgelegt sind die GFahrzeuge kenieswegs für mehr, klar wird die Materialbelastbarkeit auch für zweiweilige höhere Geschwindigkeiten z.B. Bergab oder so.
Außerdem sind die Papiere für den jeweiligen Typ nur ausgelegt. Eine erhöhung der Gewschwindigkeit würde also auch andere Papiere notwendig machen und eben andere Versicherungsklassen und andere Führerschenilassen.
Beispiel 50iger Roller. Entdrosselt man ihn sich und fährt so auf den Straßen rum wenn man B Klasse Führerschein hat, was ja bis 50ccm beinhaltet, so ist das fahren ohne Fahrerlaubniss und ohne Versicherung. Der Fall ist ein anderer wenn man sich den Roller entdrosselt ohne die Fahrerlaubniss zu haben und damit auf dem eigenem Gut und Land rumfährt, da befindet man sich ja außerhalb des Geltungsbereiches der StvO.
Will man allerdings patu sein selbst umgebautes entdrosseltes Fahrzeug im Verkehr einsetzen so ist dafür ein einsel- TÜV Gutachten notwendig sowie einen anderen Versicherungsschutz und die entsprechene Fahrerlaubniss.
 
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