Und es gibt Gesetze, da ist die Zustimmung des BuRa zwingend erforderlich.
Glückwunsch. Dann macht er bei euch mehr Sinn als bei uns.
Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
Und es gibt Gesetze, da ist die Zustimmung des BuRa zwingend erforderlich.
Boothby schrieb:Es ist schon bezeichnend, dass die Hälfte aller Gesetzestexte weltweit aus Deutschland kommt.
urban legends....Boothby schrieb:Es ist schon bezeichnend, dass die Hälfte aller Gesetzestexte weltweit aus Deutschland kommt.
MFG schrieb:
aha, und wo haste das her ??
ich kann mir das nich vorstellen, denn allein in amiland gibt es soviele schwachsinnsgesetzte, dass wir gar nich die hälfte haben können
Big Brother schrieb:[..]sowie ein gewisses Maß an Anstand fehlt.
Was ihr da so von euch gibt ist wohl eine der schlimmsten Beleidigungen, die es in Deutschland gibt.
Big Brother schrieb:[...] von Beherrschung habt ihr noch nie etwas gehört.
Herr Uljanow schrieb:@Peter von Frosta
Oh nein, er möchte den Bundesrat entmachten. Was soll denn daran so schlimm sein wenn der Bundestag mehr zu sagen hat, so kriegen wir mal ein paar Gesetze durch.
Herr Uljanow schrieb:Deine Zensur, reg dich mal nicht so auf, wenn jemand Flugblätter mit Hakenkreuzen verteilt und sie ihm weggenommen werden, schreist du dann auch laut in der Straße herum was für ein Nazi-Staat Deutschland doch sei?
Klingt Nationalistisch und Patriotisch.
Nur zur Information:Wir leben hier in einem (noch) freien Land,und haben freie Meinungsäußerung!
Herr Uljanow schrieb:
Er wird gar nicht auf die Idee kommen, weil er im Gegensatz zu dir Grips in der Birne hat.![]()
Herr Uljanow schrieb:Und das mit dem Ermächtigungsgesetz, es würde dir nicht schaden ins Geschichtsbuch zu blicken, dann wüsstest du dass das völlig verschiedene Sachen sind.
Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich*("Ermächtigungsgesetz")
24. März 1933
(Reichsgesetzblatt I S. 141*)
Der Reichstag hat das folgende Gesetz beschlossen, das mit Zustimmung des Reichsrats hiermit verkündet wird, nachdem festgestellt ist, daß die Erfordernisse verfassungsändernder Gesetzgebung erfüllt sind:
Artikel 1
Reichsgesetze können außer in dem in der Reichsverfassung vorgesehenen Verfahren auch durch die Reichsregierung beschlossen werden. Dies gilt auch für die in den Artikeln 85 Abs. 2 und 87 der Reichsverfassung bezeichneten Gesetze.
Artikel 2
Die von der Reichsregierung beschlossenen Reichsgesetze können von der Reichsverfassung abweichen, soweit sie nicht die Einrichtung des Reichtstags und des Reichsrats als solche zum Gegenstand haben. Die Rechte des Reichspräsidenten bleiben unberührt.
Artikel 3
Die von der Reichsregierung beschlossenen Reichsgesetze werden vom Reichskanzler ausgefertigt und im Reichsgesetzblatt verkündet. Sie treten, soweit sie nichts anderes bestimmen, mit dem auf die Verkündung folgenden Tage in Kraft. Die Artikel 68 bis 77 der Reichsverfassung finden auf die von der Reichsregierung beschlossenen Gesetze keine Anwendung.
Artikel 4
Verträge des Reichs mit fremden Staaten, die sich auf Gegenstände der Reichsgesetzgebung beziehen, bedürfen nicht der Zustimmung der an der Gesetzgebung beteiligten Körperschaften. Die Reichsregierung erläßt die zur Durchführung dieser Verträge erforderlichen Vorschriften.
Artikel 5
Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft. Es tritt mit dem 1. April 1937 außer Kraft*; es tritt ferner außer Kraft, wenn die gegenwärtige Reichsregierung durch eine andere abgelöst wird.
Quelle