Stoiber auf Hitlers Spuren?

Deshalb ist es richtig, dass man mal prüft, ob der Bundesrat wirklich noch diese Bedeutung hat, wie zum Bsp. 1949. Was nützen einem die besten demokratischen Institutionen, wenn sie sich gegenseitig blockieren und nur dazu benutzt werden um Parteipolitische Machkämpfe zwischen den beiden großen Parteien auszutragen.

Und das Entrümpeln von deutschen Vorschriften und Tatbeständen sollte wirklich mal in Angriff genommen werden. Es ist schon bezeichnend, dass die Hälfte aller Gesetzestexte weltweit aus Deutschland kommt.
 
Boothby schrieb:
Es ist schon bezeichnend, dass die Hälfte aller Gesetzestexte weltweit aus Deutschland kommt.

aha, und wo haste das her ??
ich kann mir das nich vorstellen, denn allein in amiland gibt es soviele schwachsinnsgesetzte, dass wir gar nich die hälfte haben können
 
Boothby schrieb:
Es ist schon bezeichnend, dass die Hälfte aller Gesetzestexte weltweit aus Deutschland kommt.
urban legends....


Wobei, auch ich wäre bereit, das Experiment zu wagen, der Partei, die die meisten Stimmen hat, wesentlich mehr Macht zuzubilligen, damit sie abseits von BT-BR-Kappeleien und Koalitionsstreitigkeiten 4 Jahre lang wirklich Zeit haben etwas zu bewegen.

Tiefgreifende Änderung am GG sind natrülich immer noch zustimmungspflichtig von 2/3 des hohen Hauses.
 
MFG schrieb:


aha, und wo haste das her ??
ich kann mir das nich vorstellen, denn allein in amiland gibt es soviele schwachsinnsgesetzte, dass wir gar nich die hälfte haben können


Helmuth Schmidt sagte das mal. Es gab da mal eine Interview-Reihe im Jahr 1998 und da erwähnte er es. Mit Gesetzestext sind nicht nur Gesetze im Formalen Sinne gemeint sondern auch Verordnungen und Verwaltungsvorschriften.
 
Big Brother schrieb:
[..]sowie ein gewisses Maß an Anstand fehlt.
Was ihr da so von euch gibt ist wohl eine der schlimmsten Beleidigungen, die es in Deutschland gibt.

Klingt Nationalistisch und Patriotisch.
Nur zur Information:Wir leben hier in einem (noch) freien Land,und haben freie Meinungsäußerung!

Big Brother schrieb:
[...] von Beherrschung habt ihr noch nie etwas gehört.


die hat Stoiber genau so wenig. :brmbl:
 
@Peter von Frosta
Oh nein, er möchte den Bundesrat entmachten. Was soll denn daran so schlimm sein wenn der Bundestag mehr zu sagen hat, so kriegen wir mal ein paar Gesetze durch. Außerdem hat der Bundesrat wenig Sinn wenn so Leute wie Herr Wowereit Stimmen zählen, wie es ihnen gefällt.
Deine Zensur, reg dich mal nicht so auf, wenn jemand Flugblätter mit Hakenkreuzen verteilt und sie ihm weggenommen werden, schreist du dann auch laut in der Straße herum was für ein Nazi-Staat Deutschland doch sei?
Und das mit dem Ermächtigungsgesetz, es würde dir nicht schaden ins Geschichtsbuch zu blicken, dann wüsstest du dass das völlig verschiedene Sachen sind.

@sweettooth
Was hätte ich denn in meinem Beitrag begründen sollen? Dass man sich für Verharmlosung von Nazis und Hitler schämen sollte ist doch wohl klar, oder siehst du das anders?

@Cpt. Janeway
Das tut mir leid für dich...

@Julien
Beleidigungen werden nicht von der freien Meinungsäußerung geschützt.
 
/FreieMeinungsäußerung_1

Uljanow = unreflektierendes Häufchen Politsülze, zusammengerührt aus 100% schwarzem Reaktionismus.

/FreieMeinungsäußerung_0
 
Herr Uljanow schrieb:
@Peter von Frosta
Oh nein, er möchte den Bundesrat entmachten. Was soll denn daran so schlimm sein wenn der Bundestag mehr zu sagen hat, so kriegen wir mal ein paar Gesetze durch.

Wir haben in Deutschland nicht umsonst eine Gewaltenteilung. Selbst wenn der Bundesrat hier in Deutschland teilweise zu parteipolitischen Dingen mißbraucht wird, so möchte ich trotzdem nicht das z.b. das Grundgesetz geändert werden kann ohne das es eine zweite Instanz durchläuft.

Herr Uljanow schrieb:
Deine Zensur, reg dich mal nicht so auf, wenn jemand Flugblätter mit Hakenkreuzen verteilt und sie ihm weggenommen werden, schreist du dann auch laut in der Straße herum was für ein Nazi-Staat Deutschland doch sei?

Jeder hat eine politische Meinung, auch dumme Leute. Aber sind Hakenkreuze nicht verfassungsfeindliche Symbole und fallen unter das StGB ? Wie dem auch sei, spätestens wenn Stoiber Dogma verbieten lässt weil es sich bei dem Film um Blasphemie handelt wirst auch du merken das es einen Grund für §5 GG gibt und warum ein Herr Stoiber besser mal Punkt 36 seines Startprogramms im Keller lässt. Wobei du mir gerne erklären darfst wie er ein solches Verbot durchsetzen möchte weil es gegen §5 GG verstößt.

Aber wie mein Kollege Jonas sagen würde:
Du laaaaaaaaaaaaaaaaberst.
 
Klingt Nationalistisch und Patriotisch.
Nur zur Information:Wir leben hier in einem (noch) freien Land,und haben freie Meinungsäußerung!

Seid wann ist es bitte nationalistisch und patriotisch, wenn man sagt, dass es in Deutschland eine ziemlich große und ernste Beleidigung ist, jemanden als Faschisten oder Nazi zu bezeichnen? Erklär mir das bitte mal ...

Und wie Herr Uljanow auch anmerkte, Beleidigungen fallen nicht unter die freie Meinungsäußerung. Aber leider können besonders im Internet viele nicht mehr beide Begriffen voneinander unterscheiden, weil es ja so schön anonym ist ... :(
 
Herr Uljanow schrieb:

Er wird gar nicht auf die Idee kommen, weil er im Gegensatz zu dir Grips in der Birne hat. :p

Quelle

Das soll sich Herr Uljanow erstmal an die eigene Nase packen, bevor er meint andere wegen Beleidigungen kritisieren zu müssen.
 
Herr Uljanow schrieb:
Und das mit dem Ermächtigungsgesetz, es würde dir nicht schaden ins Geschichtsbuch zu blicken, dann wüsstest du dass das völlig verschiedene Sachen sind.

Die Sachen die Stoiber vorhat,erinnern sehr stark an das "Ermächtigungsgesetz" von 1933, wenn da bei dir nicht die Alarmsirenen im Kopf läuten, bist du hier der jenige der nicht mit Geschichte vertraut ist.

Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich*("Ermächtigungsgesetz")
24. März 1933
(Reichsgesetzblatt I S. 141*)
Der Reichstag hat das folgende Gesetz beschlossen, das mit Zustimmung des Reichsrats hiermit verkündet wird, nachdem festgestellt ist, daß die Erfordernisse verfassungsändernder Gesetzgebung erfüllt sind:

Artikel 1
Reichsgesetze können außer in dem in der Reichsverfassung vorgesehenen Verfahren auch durch die Reichsregierung beschlossen werden. Dies gilt auch für die in den Artikeln 85 Abs. 2 und 87 der Reichsverfassung bezeichneten Gesetze.

Artikel 2
Die von der Reichsregierung beschlossenen Reichsgesetze können von der Reichsverfassung abweichen, soweit sie nicht die Einrichtung des Reichtstags und des Reichsrats als solche zum Gegenstand haben. Die Rechte des Reichspräsidenten bleiben unberührt.

Artikel 3
Die von der Reichsregierung beschlossenen Reichsgesetze werden vom Reichskanzler ausgefertigt und im Reichsgesetzblatt verkündet. Sie treten, soweit sie nichts anderes bestimmen, mit dem auf die Verkündung folgenden Tage in Kraft. Die Artikel 68 bis 77 der Reichsverfassung finden auf die von der Reichsregierung beschlossenen Gesetze keine Anwendung.

Artikel 4
Verträge des Reichs mit fremden Staaten, die sich auf Gegenstände der Reichsgesetzgebung beziehen, bedürfen nicht der Zustimmung der an der Gesetzgebung beteiligten Körperschaften. Die Reichsregierung erläßt die zur Durchführung dieser Verträge erforderlichen Vorschriften.

Artikel 5
Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft. Es tritt mit dem 1. April 1937 außer Kraft*; es tritt ferner außer Kraft, wenn die gegenwärtige Reichsregierung durch eine andere abgelöst wird.

Quelle

 
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