B
Bernd das Brot
Guest
Ich habe gerade auf Sat1 Akte 03 den Bericht über die Raser gesehen und mir ist wieder die Galle hochgekommen. Okay, es sind zwar Extremfälle, aber wenn ich Sprüche höre, ich bin ein guter Fahrer, ich beherrsche mein Fahrzeug, deswegen interresieren mich die Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht oder wenn sie einen verletzt haben keine Reue zeigen, so was gehört nicht auf die Straße.
Es geht nicht um die kleinen Verkehrssünder, jeder fährt mal ein klein wenig zu schnell.
Es geht mir um solche Fahrer, die rücksichtslos fahren. Mit 160 durch die geschlossene Ortschaft rasen, mit 120 in 30iger Zone am Kindergarten oder an der Schule vorbei, Drängler, die der Meinung sind, nur weil sie 200 fahren, muß ein langsameres Auto, das eine Kolonne überholt (Überholvorgang begonnen, bevor der Raser diesen Wagen in Sicht bekommen hat) in eine Lücke von 25 m reinfahren und Vollbremsung machen, Geschäftsleute, die der Meinung sind, das ihre fehlerhafte Terminplanung ausreicht, andere in Lebensgefahr zu bringen.
Vollgende Strafmöglichkeiten müssen zusätzlich eingeführt werden, abhängig vom Extrem des Vergehens, Reueverhalten und Wiederholungstat usw.:
lebenslanger Führerscheinentzug
in Extremen Fällen, Anklage wegen versuchten Totschlages (Raser begehen ihre Rücksichtslosigkeit mit Vorsatz, obwohl mögliche Folgen bekannt sind)
Beschlagnahme des Fahrzeuges an Ort und Stelle, Versteigerung des selben zu wohltätigen Zwecken. Die Besitzverhältnisse sind egal, sollte das Fahrzeug nicht dem Fahrer gehören, sein Problem, genauso wie sein weiterkommen.
Generell sollte jegliche Rücksichtnahme auf berufliche oder private Gründe bei der Vollstreckung von Fahrverboten abgeschafft werden, innerhalb einer Woche nach Verhängung tritt das Fahrverbot in Kraft. Durch die Möglichkeit das Fahrverbot zu verschieben, verliert es seine strafende und belehrende Wirkung. Wer auf das führen eines Fahrzeuges angewiesen ist, sollte seinen Fahrstil entsprechend anpassen, nicht die Strafe sollte den Bedürfnissen angepasst werden.
P.S.: Der Poll ist allgemein gehalten, er bezieht sich nicht direkt auf meine Forderungen.
Es geht nicht um die kleinen Verkehrssünder, jeder fährt mal ein klein wenig zu schnell.
Es geht mir um solche Fahrer, die rücksichtslos fahren. Mit 160 durch die geschlossene Ortschaft rasen, mit 120 in 30iger Zone am Kindergarten oder an der Schule vorbei, Drängler, die der Meinung sind, nur weil sie 200 fahren, muß ein langsameres Auto, das eine Kolonne überholt (Überholvorgang begonnen, bevor der Raser diesen Wagen in Sicht bekommen hat) in eine Lücke von 25 m reinfahren und Vollbremsung machen, Geschäftsleute, die der Meinung sind, das ihre fehlerhafte Terminplanung ausreicht, andere in Lebensgefahr zu bringen.
Vollgende Strafmöglichkeiten müssen zusätzlich eingeführt werden, abhängig vom Extrem des Vergehens, Reueverhalten und Wiederholungstat usw.:
lebenslanger Führerscheinentzug
in Extremen Fällen, Anklage wegen versuchten Totschlages (Raser begehen ihre Rücksichtslosigkeit mit Vorsatz, obwohl mögliche Folgen bekannt sind)
Beschlagnahme des Fahrzeuges an Ort und Stelle, Versteigerung des selben zu wohltätigen Zwecken. Die Besitzverhältnisse sind egal, sollte das Fahrzeug nicht dem Fahrer gehören, sein Problem, genauso wie sein weiterkommen.
Generell sollte jegliche Rücksichtnahme auf berufliche oder private Gründe bei der Vollstreckung von Fahrverboten abgeschafft werden, innerhalb einer Woche nach Verhängung tritt das Fahrverbot in Kraft. Durch die Möglichkeit das Fahrverbot zu verschieben, verliert es seine strafende und belehrende Wirkung. Wer auf das führen eines Fahrzeuges angewiesen ist, sollte seinen Fahrstil entsprechend anpassen, nicht die Strafe sollte den Bedürfnissen angepasst werden.
P.S.: Der Poll ist allgemein gehalten, er bezieht sich nicht direkt auf meine Forderungen.