Es ist nicht verboten die Flagge seines Landes zu hissen, es ist aber untersagt dazu sogenannte Dienstflaggen zu nutzen:
OWiG (Gesetz über Ordnungswidrigkeiten)
§ 124
[Benutzen von Wappen oder Dienstflaggen]
(1) Ordnungswidrig handelt, wer unbefugt
1. das Wappen des Bundes oder eines Landes oder den Bundesadler oder den entsprechenden Teil eines Landeswappens oder
2. eine Dienstflagge des Bundes oder eines Landes benutzt.
(2) Den in Absatz 1 genannten Wappen, Wappenteilen und Flaggen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Quelle
Dienstflaggen sind sowohl die Schwarz-Rot-Gold-Flagge mit Bundesadler als auch die Landesflaggen mit Landeswappen. Die normale Schwarz-Rot-Gold-Flagge darf von jedem gehisst werden, das selbe gilt auch für die Landesflaggen.
Dienstflaggen sind eigentlich den Personen vorbehalten, die hoheitsrechtliche Aufgaben wahrnehmen.
Aber nur keine Panik, die Nutzung der Dienstflaggen durch Privatpersonen wird von Polizei und entsprechenden Behörden stillschweigend geduldet, soweit
a.) der Flaggennutzer keine hoheitsrechtliche Tätigkeit vortäuscht.
b.) nicht irgendein Korinthenkacker wegen Verstosses gegen § 124 OWiG Anzeige erstattet. Auch wenn die Behörden den Verstoß normalerweise von sich aus dulden, so sind sie leider gezwungen auf Antrag entsprechende Verstösse zu verfolgen.
Ausnahmen: Bundesflaggen mit Landeswappen und die einfache Niedersachsen-Flagge weißes Pferd auf rotem Grund, fallen nicht unter diese Regelung, sie sind absolut frei nutzbar.
Bei Nutzung der normalen Flaggen, also keine Dienstflaggen besteht keine Gefahr, noch hat jemand das Recht dich aufzufordern, die Flagge von deinem Grundstück zu entfernen, außer
- das Hissen verstößt gegen sicherheitsrelevante Bestimmungen, gilt zum Beispiel für die Autoflaggen, wenn man die Autobahn benutzt. Bei Geschwindigkeiten über 120 km/h brechen die nämlich ab und können den nachfolgenden Verkehr gefährden.
- das Hissen erfolgt in einer Form die ein Verstoß gegen
§ 90a StGB darstellt.