Gesetz zur Beflaggung

H

hannibal

Guest
Eine Verwandte sagte mir mal, es gäbe ein Gesetz, nach dem es eigentlich nicht erlaubt ist Staatsflaggen auf seinem Grundstück zu hissen bzw. man kann sich beschweren, wenn z. B. sein Nachbar eine hat.

Weil ich das doch recht unglaubwürdig hielt (warum sollte ich nicht die Fahne meines Landes hissen dürfen im eigenen Land?), dachte ich mir, die Frage mal hier zu stellen. Ich habe zwar schon mal jemand gefragt, der sich mit so etwas auskennt, aber der wusste auch nichts von so etwas.
 
IMO ist es schon mal ein unterscheid zwischen eine Fahne und einer Flagge!

Da müßten die grünen oder blauen Jungs ja gerade viel zu tun haben wenn das stimmt. So mit Fahnen wegräumen ;):D
 
Es ist nicht verboten die Flagge seines Landes zu hissen, es ist aber untersagt dazu sogenannte Dienstflaggen zu nutzen:

OWiG (Gesetz über Ordnungswidrigkeiten)
§ 124
[Benutzen von Wappen oder Dienstflaggen]


(1) Ordnungswidrig handelt, wer unbefugt

1. das Wappen des Bundes oder eines Landes oder den Bundesadler oder den entsprechenden Teil eines Landeswappens oder

2. eine Dienstflagge des Bundes oder eines Landes benutzt.

(2) Den in Absatz 1 genannten Wappen, Wappenteilen und Flaggen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.

(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Quelle

Dienstflaggen sind sowohl die Schwarz-Rot-Gold-Flagge mit Bundesadler als auch die Landesflaggen mit Landeswappen. Die normale Schwarz-Rot-Gold-Flagge darf von jedem gehisst werden, das selbe gilt auch für die Landesflaggen.
Dienstflaggen sind eigentlich den Personen vorbehalten, die hoheitsrechtliche Aufgaben wahrnehmen.

Aber nur keine Panik, die Nutzung der Dienstflaggen durch Privatpersonen wird von Polizei und entsprechenden Behörden stillschweigend geduldet, soweit

a.) der Flaggennutzer keine hoheitsrechtliche Tätigkeit vortäuscht.

b.) nicht irgendein Korinthenkacker wegen Verstosses gegen § 124 OWiG Anzeige erstattet. Auch wenn die Behörden den Verstoß normalerweise von sich aus dulden, so sind sie leider gezwungen auf Antrag entsprechende Verstösse zu verfolgen.

Ausnahmen: Bundesflaggen mit Landeswappen und die einfache Niedersachsen-Flagge weißes Pferd auf rotem Grund, fallen nicht unter diese Regelung, sie sind absolut frei nutzbar.

Bei Nutzung der normalen Flaggen, also keine Dienstflaggen besteht keine Gefahr, noch hat jemand das Recht dich aufzufordern, die Flagge von deinem Grundstück zu entfernen, außer

- das Hissen verstößt gegen sicherheitsrelevante Bestimmungen, gilt zum Beispiel für die Autoflaggen, wenn man die Autobahn benutzt. Bei Geschwindigkeiten über 120 km/h brechen die nämlich ab und können den nachfolgenden Verkehr gefährden.

- das Hissen erfolgt in einer Form die ein Verstoß gegen § 90a StGB darstellt.
 
Sag mal Bernd,
woher weisst du das alles immer ?

Bist du Hobbyjurist, recherchierst du sowas gerne mal auf die schnelle oder weisst du sämtliche Paragraphen auswendig ?
 
Ist etwas schwierig zu erklären:

1. Als ich selbständig war, habe ich auch Flaggen verkauft und dabei erfährst man solche Kleinigkeiten.

2. Beteilige ich mich auch an Diskussionen in politischen Foren und wenn bei solchen Diskussionen Gesetze berührt werden, so ist es äußerst förderlich zu wissen was in diesen Gesetzen steht, bzw. wo du sie findest. Auswendiglernen braucht man es eigentlich nicht.

3. Außerdem hab ich ein Faibel für Geschichte und in der Geschichte spielten Gesetze immer mal wieder ein große Rolle, man bedenke z.b. Das Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich vom 23.3.1933.
 
dsonnscheintschee schrieb:
Mann da kann man ja froh sein das in Deutschland alles geregelt ist.........:(
Wieso :(? Bist du einer, der eine Dienstflagge gehisst hat? Oder hattest du vor, hoheitsrechtliche Tätigkeiten vorzutäuschen? :D

Das soetwas geregelt ist, finde ich gar nicht so schlecht. Wenn jeder mit einem Dienstwappen/Dienstzeichen machen könnte, würde ja die Aufgabe dieser gewissen Zeichen verloren gehen. Zum Beispiel die der Dienststempel mit dem Landeszeichen oder eben der Bundesadler.
 
Man muss übrigens zwischen Flagge und Fahne unterscheiden:
Die Fahne ist ein Einzelstück. Das bedeutet, dass nicht nur das zählt, was darauf abgebildet ist, sondern auch das Stück Stoff iost wichtig
Die Flagge ist einfach nur ein Bildträger mit dem Farbmuster und kann ersetzt werden.
(Die Unterscheidung habe ich aus einem Buch über das Geschichtsstudium.)

Ogion
 
Ogion schrieb:
Man muss übrigens zwischen Flagge und Fahne unterscheiden:
Die Fahne ist ein Einzelstück. Das bedeutet, dass nicht nur das zählt, was darauf abgebildet ist, sondern auch das Stück Stoff iost wichtig
Die Flagge ist einfach nur ein Bildträger mit dem Farbmuster und kann ersetzt werden.
(Die Unterscheidung habe ich aus einem Buch über das Geschichtsstudium.)

Ogion

Bist mir zuvorgekommen ;)

Ähm ... welche Strafen gibt das denn, wenn ich jetzt eine Dienstflagge draußen hängen haben würde und mich jemand hinhängt?
 
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