Forumsteilnehmer muss sich vor Gericht verantworten

DJ Doena

Admiral
Teammitglied
Wegen Äußerungen in einem Diskussionsforum bei Telepolis muss sich ein Münsteraner vor Gericht verantworten. Am kommenden Mittwoch verhandelt das Amtsgericht Münster, weil er durch seinen Beitrag den Anschein erweckt haben soll, er billige die Terroranschläge von New York und Washington im September 2001.

Im Juni 2002 thematisierte das Magazin der Netzkultur Telepolis im Artikel Das Massaker, das nicht sein darf die mutmaßliche Tötung von Taliban durch die afghanische Nordallianz. Unter anderem gratuliert der Münsteraner in seinem Beitrag den "Mördern vom 11. 09. 2001"; sie hätten den Mut gefunden, am "wahren Abschaum" ein Massaker zu verüben. Der Beitrag schließt mit der Formulierung: "Wer Sarkasmus findet, der/die möge ihn bitte weiterverwenden."

Der Münsteraner sieht sich als überzeugter Kriegsgegner. Er hatte mit seinem Beitrag den gewaltverherrlichenden Ton eines anderen Forumsteilnehmers sarkastisch aufgreifen wollen, um ihn "mit vertauschten Rollen und ironisch überspitzt zu erwidern", heißt es in einer Erklärung. Zudem sei bei den Ermittlungen gegen ihn auf "illegale Datenbestände" bei seinem Provider zurückgegriffen worden. ( anw@ct.heise.de /c\'t)
Quelle: heise online
 
Es dürfte ja wohl klar sein, dass das WWW kein Rechtsfreier Raum ist. Dies ist nur die logische Fortsetzung von vielen anderen Urteilen
 
nicht wenn ein beitrag eindeutig sarkastisch gekennzeichnet ist und einen sehr viel ernstgemeineren beitrag konterkariert
 
Auch Gerichte können irren....
Dumm gelaufen für den armen Tropf.
 
Seneca schrieb:
Es dürfte ja wohl klar sein, dass das WWW kein Rechtsfreier Raum ist. Dies ist nur die logische Fortsetzung von vielen anderen Urteilen

Für mich steht die Meinungsfreiheit aber immer noch weit oben... Selbst wenn es seine Meinung gewesen wäre hätte man lieber mit Argumenten anstatt mit klagen gegen ihn vorgehen sollen. Und im Notfall gibt es Admins und Mods, die machen doch auch gute Arbeit...
 
Mal sehen wie das Urteil aussehen wird. Jeder der nur ein wenig Hirn zwischen den Ohren hat kann eigentlich erkennen wie der Beitrag gemeint ist. Ausser er list nur die Hälfte.
 
Freispruch für Telepolis-Forenteilnehmer Holger Voss

In der Verhandlung um einen Meinungsbeitrag im Forum von Telepolis vor dem Amtsgericht Münster wurde der Angeklagte Holger Voss von dem Vorwurf freigesprochen, er habe zumindest billigend in Kauf genommen, dass unbefangene Leser seine Äußerungen als Zustimmung zu Terroranschlägen interpretieren. Wie die Richterin Schach zum Freispruch ergänzend ausführte, bleibt offen, was ein "unbefangener Beobachter" im Internet in einem Forum wie Telepolis sein kann. Die mit dem Fall zusammenhängende Frage der angeblich unzulässigen Speicherung von IP-Verbindungsdaten durch den Provider T-Online wurde nicht erörtert.

Holger Voss und sein Rechtsanwalt Kai Lemke zeigten sich mit dem Ausgang des Verfahrens zufrieden. Anwalt Lemke bemängelte gegenüber heise online, dass gesunder Menschenverstand hätte erkennen müssen, dass Anklage wie Verfahren deplatziert seien. So aber musste die mit erheblichem Aufwand arbeitende Ermittlungsbehörde tätig werden.

Die Verhandlung vor dem Amtsgericht Münster wurde von etwa 60 Zuhörern verfolgt, von denen die Mehrheit nicht in den kleinen Sitzungssaal passte. Nach einem halbstündigen engagierten Plädoyer des Angeklagten Holger Voss musste Staatsanwalt Krämer als Vertreter der Anklage Einsicht in die Akten nehmen und studierte diese mehrere Minuten ausführlich. Ihm ging es dabei um die distanzierende Formulierung von Voss, dass Leser, die Sarkasmus finden würden, diesen gerne behalten dürften. Die entsprechende Passage fehlte offensichtlich in den Handakten der Staatsanwaltschaft, die daher sanfte Kritik an der Vorarbeit der Ermittlungsbehörden übte.

In seinem Schlussplädoyer schloss sich Staatsanwalt Krämer der Forderung der Verteidigung nach einem Freispruch an. Krämer betonte, dass es vielleicht nachvollziehbar sei, dass ein unbefangener Leser die Billigung einer Straftat aus dem Text herauslesen könnte. Doch sei es nicht wahrscheinlich, dass es in einer solchen Debatte unbefangene Leser geben würde, die nur einen einzigen Beitrag läsen.

Zur Vorgeschichte des Prozesses um den Beitrag im Telepolis-Forum und zum rechtlichen Hintergrund von öffentlichen Diskussionsforen siehe auch:(Detlef Borchers) / ( jk@ct.heise.de /c\'t)
Quelle: heise online
 
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