Deaktivierungsbgebühr

S

spezies5618

Guest
alscho, hab bei freecity noch eine domain rumkullern, möchte diese nun in mein webhosting paket zu 1&1 umziehen lassen, daher ich sie vor dem 01.05.2001 bei freecity registriert habe muß man deshalb ja 19,94 € zahlen. Nun stellt sich mir die Frage ob ich ebenfalls von einem Urteil gebrauch machen könnte welches dieseDeaktivierungsgebühr für nichtig erklärt.


geht das? :D
 
Ja das kannst du. Die AGB's sind sowieso meißt so lang das sie wegen unvorhersehbarkeit vor Gericht für ungültig erklärt werden können.
 
na dann werd ich den Jungs und Mädels gleich mal eine Mail schreiben und mit meinem nicht vorhandenem Anwalt drohen.
 
Da werden aber die Knie von Freecity schlottern.
Ich würd denen schreiben, dass du kündigst und davon ausgehst, dass aufgrund von diesem Gerichtsurteil Deaktivierungsgebühren nicht entstehen.
Oder du suchst dir wirklich nen Anwalt, der das für dich erledigt.
 
na dazu wäre ich dann zu faul, da muß man ja erstmal das Geld vorschießen für den Anwalt.
 
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