Tips für Autofahrer

Boothby

Admiral
Teammitglied
Sparen ist immer gut

Wer von uns ärgert sich nicht, wenn man schnell über die Autobahn huschen will und irgendein Penner träumt mal wieder auf der linken Fahrspur.
Drängeln ? Lichthupe ? Aber halt: Das kann nach der neuen Vorschrift der StVO sehr teuer werden!
Seit dem 1.8.2006 gilt nämlich die neue Dränglervorschrift: 250 Euro - 4 Punkte - 3 Monate Fahrverbot.
Fazit: Lieber gleich rechts überholen. Das kostet lt. gültiger StVO nämlich im Moment: 50 Euro -
3 Punkte. Fahrverbot gibt es erst bei mehrmaligen Wiederholungen.
Fazit: 200 Euro - 1 Punkt - 3 Monate Fahrverbot gespart!
Noch mehr sparen?
Also rauf auf die Standspur. Das kostet lt. gültiger StVO im Moment:
50 Euro - 2 Punkte. Wieder ein Punkt gespart! Niemand bedrängt, nicht aufgeregt, Nerven geschont, schnell vorangekommen und insgesamt noch 200 Euro, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot gespart.
Das geht noch viel billiger und effektiver für die ganz Harten!
Kauf Dir ein Blaulicht und ein Martinshorn, gebrauche dasselbe und Du kannst Dir deinen Fahrstreifen aussuchen, der freigemacht werden soll.
Die Verwendung solcher kleinen Hilfen im täglichen Verkehr kostet läppische 20 Euro. Steht so im § 38 StVO geschrieben. Blaulicht und Horn werden dann aber beschlagnahmt - also möglichst preiswert und sofort in größeren Mengen im Versandhandel (Conrad, Westfalia, etc.) kaufen.
Also 230 Euro gespart und - K E I N E - Punkte!!!
So kann clever Autofahren aussehen, wenn man sich im Gesetz auskennt.
In diesem Sinne: Gute Fahrt
 
Du meinst wenn die grünen Jungs sich auskennen. Die wollten mir ein Ticket für nen 2,8 Tonner geben, weil ich keine LKW Leuchte dabei hatte. Und die muß man erst beim darüber dabei haben. :)

Was die an Papierkrieg erzeugen nur um sich ein Bienchen anheften zu können, ist schon irre.
 
:D oy G'walt! *hrhrhr* Nich schlächt... Nur besitze ich keine Karre, nichtmal ein Fiets.
 
Stefan schrieb:
Sparen ist immer gut
Die Verwendung solcher kleinen Hilfen im täglichen Verkehr kostet läppische 20 Euro. Steht so im § 38 StVO geschrieben. Blaulicht und Horn werden dann aber beschlagnahmt - also möglichst preiswert und sofort in größeren Mengen im Versandhandel (Conrad, Westfalia, etc.) kaufen.
Also 230 Euro gespart und - K E I N E - Punkte!!!
So kann clever Autofahren aussehen, wenn man sich im Gesetz auskennt.
In diesem Sinne: Gute Fahrt

Hinsichtlich der Straßenverkehrsordnung hat derjenige, der diese Aufstellung gemacht hat, zwar recht, trotzdem würde ich jedem von der beschriebenen Benutzung des Martinshorns abraten, es gibt nämlich nicht nur die StVO sondern auch ein kleines literarisches Werk mit dem Namen Strafgesetzbuch und darin den § 315.
Dummerweise vergisst der Schreiber der kleinen Aufstellung, das es im Ermessen der verantwortlichen Behörde liegt, ob die Benutzung des Blaulichts nur als Verstoß gegen § 38 StVO geahndet wird oder ob ein Verfahren wegen Verstoßes gegen § 315 StGB eingeleitet wird. Ein solches Verfahren wird zwar in vielen Fällen gegen Zahlung eine Bußgeldes eingestellt, das aber bei weitem höher ist, als das für den Verstoß gegen § 38 StVO.
Es gibt keine Richtlinien, wann nur ein Verstoß gegen § 38 StVO vorliegt und wann ein Verstoß zu einem Verstoß gegen § 315 StGB wird.
Also wenn ihr erwischt werdet, hofft das der verantwortliche Beamte einen guten Tag hat, sonst wird wird es teuer und bei ganz viel Pech, dürfte eure Bewegungsfreiheit temporär sehr eingeschränkt werden.
 
Bernd schrieb:
Hinsichtlich der Straßenverkehrsordnung hat derjenige, der diese Aufstellung gemacht hat, zwar recht, trotzdem würde ich jedem von der beschriebenen Benutzung des Martinshorns abraten, es gibt nämlich nicht nur die StVO sondern auch ein kleines literarisches Werk mit dem Namen Strafgesetzbuch und darin den § 315.
Dummerweise vergisst der Schreiber der kleinen Aufstellung, das es im Ermessen der verantwortlichen Behörde liegt, ob die Benutzung des Blaulichts nur als Verstoß gegen § 38 StVO geahndet wird oder ob ein Verfahren wegen Verstoßes gegen § 315 StGB eingeleitet wird. Ein solches Verfahren wird zwar in vielen Fällen gegen Zahlung eine Bußgeldes eingestellt, das aber bei weitem höher ist, als das für den Verstoß gegen § 38 StVO.
Es gibt keine Richtlinien, wann nur ein Verstoß gegen § 38 StVO vorliegt und wann ein Verstoß zu einem Verstoß gegen § 315 StGB wird.
Also wenn ihr erwischt werdet, hofft das der verantwortliche Beamte einen guten Tag hat, sonst wird wird es teuer und bei ganz viel Pech, dürfte eure Bewegungsfreiheit temporär sehr eingeschränkt werden.
Spielverderber! :baeh:
 
toll jetzt muss ich die versandkosten nochmal bezahlen ... ;)


Aber danke Bernd... ich hatte nämlich selbst auch ein bischen recherschiert , weil ich mir sowas schon dachte, aber nichts gefunden.
 
Stefan schrieb:
Spielverderber! :baeh:


SIC! :cry:


Man könnte behaupten das man eine leichte Sehschwäche hätte und die Lampe bzw. das Glas außenherum, doch eindeutig GRÜN ist und nicht BLAU!

Eine andere Möglichkeit ist eben das Glas in weiß zu kaufen und in beliebiger Farbe, außer blau, zu bemalen.
Auch sollte der Ton des Hornes eben ein Signal von sich geben, das keiner Polizeisirene oder ähnl. Rettugskräften ähnl.klingt.

Ein weiterer Verkehrstipp:

Sie möchten fahren wie ein Rowdy?

Da gibtes nur eine Lösung. Wenn sie nicht für jeden kleinen Verkehrverstoß kleine eine Ordnungswiedrigkeitsanzeige bekommen möchten. Oder schlimmeres.
Ist das Punktekonto in Flensburg schon beinnahe überzogen, dann müßen sie eben ihr Fahrzeug tarnen.

Sie brauchen nur so nette Aufkleber wie, Babsi fährt mit. Wahlweise mit Baby und Schnuller erhältlich. Dieser steht auch mit Ausrufezeichen im Verkehrszeichenlook zur verfügung. Sollte kein solcher oder anderer das sein, reicht der einfach und simple Baby an Board Aufkleber auch vollkommend aus.

Weiter Merkmal die sie auch gleich als minderbemittelten und Verkehrsicherheitsuntauglichen Kraftfahrzeughalter kennzeichnen sind. Wackeldackel auf der Ablage im Heckfenster. Umhäckelt Klorolle nebst Kissen und echtem lebendigen Hund.

Sollten das noch nicht ausreichen um ihren extravaganten Fahrstil vor den anderen Verkehrsteilnehmer und innen zu rechtfertigen. Also mal schnell von der Autobahnauffahrt mit 50 KMH auf die linke Spur wechseln. Warten bis der sie überholende Kraftfahre schon beinahe an ihrem Heck ist, hinter dem LKW auf die Überholspur wechseln. Diese Liste könnte man Stundenlang fortführen, aber aus Platzgründen möchte ich nur diese beiden nennen.

Schlagen alles diese umetikettierungen ihres Kraftfahrzeuges fehl. Kann ich ihnen nur noch den Tipp geben, ihr Fahrzeug einer Totaltunningkur zu unterziehen. Oder für den kleinen Geldbeutel sich nur einen einzige Aufkleber anzuschaffen.

Einen Fisch!

und es wird ihnen jeder Fahrfehler verziehen!



:D :D :D
 
@Galaxy Glass und sie sind die einzigen die dem wahren Glauben angehören und alle anderen kommen in die Hölle. Der Papst ist das Oberhaupt der Ungläubigen.......

Der Fisch wird allerdings nicht geteilt und Becks Salate hatte mal ne Zeit das als Firmen Logo.

Wenn Menschen ihren Verstand an der Tür abgeben und sagen das Jesus alles für sie erledigt. Sind die mir von Haus aus Suspekt.
Ich bin zwar auch christlich erzogen worden, aber sein Gehirn sollte man doch noch benutzen, dafür wurde es ja mal vorgesehen ;):)
 
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