StarTrek im deutschen Privatfernsehen

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Captain Chris

Guest
Eben habe ich einen Bericht bei www.sdce.de gefunden, und ich denke er steht im Interesse vieler User hier im Forum.
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Von Kai Poppe, Redakteur Cinemabilia SDCE

Es ist immerwieder Quelle für eine gehörige Portion Zündstoff: StarTrek im deutschen Privatfernsehen und die damit verbundenen Szenen-Streichungen zu gunsten von Werbung.
Schon zu Beginn dieses Jahres, als Voyager mit den ersten Staffeln als Widerholung bei SAT.1 lief, beschwerten sich viele Zuschauer gehörigst, weil einige Szenen radikal geschnitten wurden.
Vor einiger Zeit nun erhielt ich eine EMail von einem aufgebrachten SAT.1 Zuschauer, der sich beschwerte, dass SAT.1 einige Folgen der nachmittäglichen StarTrek - The Next Generation Folgen rücksichtslos, zu gunsten längerer Werbeeinblendungen kürzen würde.
Ich möchte mit diesem Artikel die Situation, wie sich im Moment darstellt näher erläutern, die rechtlichen Umstände beleuchten und auch die Verantwortlichen zu Wort kommen lassen.

1. Eine allgemeine Zusammenfassung der Situation

Während der letzten Jahre hat sich der private Fernsehmarkt enorm erweitert, was für jeden mittlerweile etablierten Sender weitere Konkurrenz bedeutet. In diesem Konkurrenzkampf ist es wichtig, immer mehr Geld durch Werbung einzunehmen, um dem Zuschauer ein immer breiteres Angebot an Spielfilmen, Serien, Shows, usw. zu bieten.
Die Sender können, auf Grund ihrer durch Satelliten und Kabelnetze stetig wachsende Verbreitung, ihre Werbeminuten für gutes Geld verkaufen, und so versucht natürlich jeder, so viel Werbung wie möglich an die Zuschauer zu bringen.
Es hat sich gezeigt, dass die Sender auch nicht davor zurückschrecken, Episoden aus Fernsehserien zu kürzen um möglichst nahe an die erlaubte Werbemenge pro Stunde heranzukommen.
Nun werden Sie sagen, 45 Minuten für jede Episode plus 12 Minuten Werbung macht 57 Minuten, wieso sollte man dann noch kürzen? Jeder Sender möchte aber sein eigenes Programm bewerben, im Falle von SAT.1 kommt stündlich noch eine ca. 2 minütige Nachrichtensendung hinzu, und auch Programmverschiebungen durch LIVE-Sendungen müssen einkalkuliert werden.
Unglücklicher Weise drohen beim Verstoß gegen die geltenden Regulierungen hohe Konventionalstrafen, und so nimmt man lieber den Ärger der Zuschauer hin und kürzt, als das man die Werbung reduziert.

2. Die rechtliche Situation

Im Rundfunkstaatsvertrag der Bundesrepublik Deutschland und den Gemeinsamen Richtlinien der Landesmedienanstalten für die Werbung ist genau festgelegt, in welcher Form die Sender Werbung und Eigenpromotion senden dürfen.

Zur Platzierung der Werbung innerhalb der Folge:

Gemeinsame Richtlinien der Landesmedienanstalten für die Werbung
Abschnitt 13 - Werbeschaltungen, Unterabschnitt 2, Ziffer 5

[...] Zwischen dem Ende einer Werbeschaltung und dem Anfang der nächsten Werbeschaltung soll der Abstand innerhalb der Sendung mindestens 20 Minuten betragen. Eine Unterschreitung des 20 Minuten Abstandes ist als Ausnahme zulässig, wenn

1.

insbesondere im Handlungsverlauf von Sendungen gemäß § 44 Abs. 3 RStV Einschnitte bestehen, die zur Platzierung von Werbung genutzt werden können, um dramaturgisch zusammenhängende Elemente nicht zu unterbrechen, [...]

Zur Dauer der Werbung:

Rundfunkstaatsvertrag
§ 45 - Dauer der Werbung - Absatz 2

Der Anteil an Sendezeit für Werbespots und Tele-Shoppingspots innerhalb einer Stunde, gerechnet ab einer vollen Stunde, darf 20 vom Hundert nicht überschreiten.

Zur Eigenpromotion/Fremdpromotion (Programmhinweise o.ä.):

Rundfunkstaatsvertrag
§ 45 - Dauer der Werbung - Absatz 3

Hinweise des Rundfunkveranstalters auf eigene Programme und auf Begleitmaterialien, die direkt von diesen Programmen abgeleitet sind, sowie unentgeldliche Beiträge im Dienst der Öffentlichkeit einschließlich von Spendenaufrufen zu Wohlfahrtszwecken gelten nicht als Werbung im Sinne der Absätze 1 und 2.

3. Die Stimmen der Offiziellen

Ich habe versucht, eine möglichst genau Stellungnahme der Verantwortlichen widerzugeben.

Oliver Neupert, Paramount Home Entertainment

Wir sind nicht Verleiher der TV-Rechte. Die wurden von Kirch direkt im Output-Deal mit Paramount Pictures in LA eingekauft. [...] Inwieweit der Sender berechtigt ist, die Sendeformate nach belieben zu kürzen weiß ich nicht. Dies sollten Sie direkt beim Sender erfragen.

Also gut, Paramount Home Entertainment ist nicht für den Verkauf der Rechte verantwortlich, so wusste ich aber wen ich fragen musste.

Carolin Ziesche, SAT.1 Zuschauerservice

SAT.1 strahlt die Folgen so aus, wie sie uns vom Lizenzgeber zur Verfügung gestellt werden.

Kurz, knapp ... aber unpräzise. Bedeutet diese Aussage nun, dass SAT.1 die Folgen nicht kürzen würde? Aber warum sollte der Lizenzgeber dem Sender eine nicht vollständige Episode zur Verfügung stellen?
Eine genauere Anfrage, was diese Aussage zu bedeuten habe, wurde schlicht und ergreifend nicht beantwortet. Schade eigentlich...

4. Abschlussbetrachtung

Es ist wie so oft, wenn man in Deutschland einen Verantwortlichen befragt. Zunächst bestreitet man, dass es je einen Fehler gegeben hat, wenn man ihn denn dann doch zugibt, ist es sowieso keiner gewesen.
Ich hatte wenigstens erwartet, dass die Damen und Herren bei SAT.1 in Berlin in bisschen mehr Verständnis gehabt hätten, nur alle meine telefonischen Versuche einer Kontaktaufnahme wurden geschickt abgewimmelt, so dass sich ja niemand mit den Zuschauern unterhalten müsse ... nun gut, vielleicht merken die Privaten ja irgendwann, dass es keine Quoten bringt, an den Zuschauern vorbei Programmplanung zu betreiben, und sich nur auf den Profit zu stürzen ...

Wenn Sie uns einen Kommentar zu diesem Bericht zusenden möchten, oder Ihre eigenen Erfahrungen mit anderen Besuchern teilen möchten schreiben Sie an: Kai Poppe, ich werde dann eine Kommentarliste veröffentlichen !

In diesem Sinne mit der Hoffnung auf irgendeine Art von Besserung und V.i.s.d.P.
 
Sicher das die rechtlichen Quellen noch so stimmen? Es gab vor gar nicht all zu langer Zeit eine Diskussion über diese Werbesache und ich glaube das deutsche Recht wurde vom EU Recht überstimmt. War da nicht so etwas in der Richtung (Zum Beispiel die 20 Min. sache, die wird nirgendswo mehr eingehalten)
 
Marc schrieb:
(Zum Beispiel die 20 Min. sache, die wird nirgendswo mehr eingehalten)
Soweit ich mich erinnern kann sind in den europäischen und deutschen Bestimmungen da keine wesentlichen Unterschiede in dieser Richtung vorhanden. Die 20 Minutensache ist ja auch nur für Sendungen ohne Pausenausblendungen gedacht. Es steht ja auch drin, daß die Werbung so zu plazieren ist, daß der Zusammenhang nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Dazu gibt es bei "Star Trek", wie auch bei den meisten anderen Serien, Pausenausblendungen. Davon abgesehen hält sich Sat.1 aber auch daran nicht. Die 20 Minuten müssen aber im Schnitt stimmen. Deswegen sind in einer einstündigen Sendung auch nur 3 Unterbrechungen möglich. Jedoch wäre Splitscreenwerbung keine Unterbrechung, ist aber bei den maximalen 12 Minuten mitzuzählen. Das wäre z.B. im Vorspann noch immer angebrachter als Szenen zu entfernen. Dann könnte Sat.1 den 25fps-Transfer synchronisieren anstatt den 24fps-Transfer, was ca. 2 Minuten pro Folge sparen würde. Insgesammt könnte man so über 3 Minuten sparen ohne zu kürzen. Übrigens kann ich im Rundfunkstaatsvertrag keine Vorschrift dafür finden daß Sat.1 aus rechtlichen Gründen ein Logo wärend der Sendung einblenden muß wie Sat.1 mir daß mal per e-mail auf meine Anfrage geantwortet hat. Die Logos in den Jingels reichen völlig aus um Programm und Werbung voneinander zu trennen. Mehr ist überhaupt nicht gefordert. In den 80ern ging das ja auch.
 
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