Rechts oder nicht?

Hannibal, wie meinst du das mit rechts?
Vom rechtlichen Standpunkt her, stellt der Aufnäher kein Verstoss gegen die §§86 und 86a StGB da.
Zusätzlich handelt es sich beim dem Geschäft um ein Unternehmen mit ordentlicher Gewerbeanmeldung.
Was anderes ist das, was die Leute in solchen Aufnäher hineininterpretieren und welche Personengruppe solche Aufnäher trägt.
Es spricht nichts dagegen einen gewissen Nationalstolz zu zeigen, das sollte man aber dann mit den Zeichen unserer Republik machen, also Schwarz-Rot-Gold und bedingt der Bundesadler, da er ein Dienstwappen darstellt.
Andere Zeichen, so wie der Adler bei dem Aufnäher, werden zu 95% von rechtsextremen Gruppen benutzt, die sich durch die Glorifizierung des NS-Reiches, Rassismus etc. auszeichnen. Da Symbole der NS-Zeit zu recht verboten sind (man beachte aber die Ausnahmen in den bereits erwähnten Paragraphen) greifen diese Gruppen auf Symbole aus der Kaiserzeit zurück. Dazu gehören eben der auf dem Aufnäher abgebildete Adler oder weiter oben auf der Seite die Reichskriegsflage 1871-1918.
Natürlich steht es dir frei, solche Abzeichen zu tragen, nur wirst du dann in Erklärungsprobleme kommen.
 
Mal abgesehen davon, dass man nicht stolz sein kann auf eine Leistung die man nicht selbst erbracht hat (oder jemand anderes, der einem nahe steht) ist natürlich klar worauf es abzielt.
 
Peter von Frosta schrieb:
Mal abgesehen davon, dass man nicht stolz sein kann auf eine Leistung die man nicht selbst erbracht hat (oder jemand anderes, der einem nahe steht) ist natürlich klar worauf es abzielt.

Peter, bekennst du dich zu Bundesrepublik Deutschland und zum GG?
 
Geltungsdauer

Gemäß Artikel 146 verliert das Grundgesetz seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die vom Deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen wurde. Einen Aufruf, eine derartige Verfassung zu beschließen, enthält das Grundgesetz jedoch nicht, wie der Text der Präambel zeigt:
„[...] hat sich das deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.“ Diese Textpassagen werden gelegentlich dahin gehend interpretiert, nur eine direkt – also plebiszitär – beschlossene Verfassung erfülle das staatsrechtliche Programm des Grundgesetzes und der provisorische Zustand sei weiterhin gegeben. Mehrheitlich wird in der Staats- und Rechtswissenschaft darin jedoch kein demokratisches Defizit gesehen, denn das Prinzip der Repräsentativen Demokratie, das hier letztlich zur Anwendung kommt, sei qualitativ und demokratietheoretisch nicht mangelhaft, sondern eine graduelle und systematische Grundentscheidung. Auch habe das Grundgesetz in seiner alten Fassung von einer freien Entscheidung des Volkes gesprochen – als Kontrast zur politischen Unfreiheit der Deutschen in der DDR – nie jedoch von einer direkten Entscheidung. Daher seien besondere plebiszitäre Anforderungen hieraus nicht herleitbar. Das Deutsche Volk habe durch den Verfassungsgesetzgeber der Jahre 1990-94 stets frei und kontinuierlich gesprochen. Vielmehr schließe der belassene Artikel 146 eine Verfassungsreform mit Aufhebung des Grundgesetzes zwar nicht aus, er verlange sie aber auch nicht. Gegenwärtig laute daher das Credo der Verfassungsgesetzgebung vereinfacht: Die Verfassung ist das Grundgesetz.

[wiki]Grundgesetz[/wiki]
 
Peter von Frosta schrieb:
Das GG wurde 1991 abgeschafft und durch die Verfassung ersetzt.

Falsch Peter, das Grundgesetz wurde nicht abgeschafft, nur sein Status wurde geändert, von einer provisorischen Verfassung, zu einer vollständigen Verfassung. Die Präambel wurde geändert von in.
Artikel 23 wurde ersetzt, genaueres ist z.B. im Einigungsvertrag nachzulesen.

Richtig ist, das die Verfassung der Bundesrepublik eben das Grundgesetz ist und offiziell noch immer als Grundgesetz bezeichnet wird.

Zwar gibt es Leute, die der Meinung sind, das sich aus Wiedervereinigung und Artikel 146 GG eine Verpflichtung für eine neue Verfassung, der das gesamte deutsche Volk zustimmen muß, ergibt. Dies ist jedoch falsch, da sich Artikel 146 GG nur auf die Gültigkeitsdauer des Grundgesetzes bezieht.

Von der ursprünglichen Präambel ausgehend könnte man zwar Kritik und Bedenken darüber äußern, wie unsere Politiker den Status des GG geändert haben, dies findet sich auch im Artikel 5 des Einigungsvertrages wieder, aber warum sollte man sich von etwas trennen, was sich über Jahre bewährt hat und im Ausland hohes Ansehen besitzt. Selbst amerikanischer Verfassungsrechtler sagen, würde nicht die amerikanische Verfassung bestehen, wäre das GG, die beste Wahl für die USA.

Ob ich nun vom GG oder der Verfassung der Bundesrepublik spreche macht keinen Unterschied, gemeint ist das Gleiche.
 
Wäre eh mal Zeit, dass wir den letzten Paragraphen des GG verwirklichen. ^^

@Bernd: Ich hab in meinem Zimmer sogar 'ne Fahne hängen: Schwarz-Rot-Gold mit Bundesadler - da kann keiner was sagen.
Ich meinte das mit rechts so: Dieses Consdaple-Zeichen verstößt ja auch nicht gegen die Verfassung, ist aber rechts (dass mans nicht verboten hat wundert mich auch irgendwie ...)
Naja, und man weiß ja nie, was alles einen rechten Hintergrund hat ... die tarnen sich ja manchmal so geschickt ...
 
Zurück
Oben