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Tribble
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hier der Aufruf von der WDCS-- http://www.wdcs.de ( und in Englisch auf
www.wdcs.org).
Beendet die Delfinhaltung in der Schweiz!
Derzeit fristen fünf aus der freien Wildbahn vor Florida und Kuba entrissene
Delfine im Schweizer Delfinarium "Connyland" ein trauriges Leben. In den
letzten Monaten häufen sich die negativen Schlagzeilen über dieses
Delfinarium. Nachdem zwei Delfinbabies im Sommer 2000 gestorben sind, erhebt
nun die kritische Zeitschrift "Beobachter" schwere Vorwürfe an die
Verantwortlichen der Conny-Land AG wegen mehr-facher Tierquälerei und anderer
Widerhandlungen gegen das schweizerische Tierschutzgesetz. Die Arbeitsgruppe
zum Schutz der Meeressäuger Schweiz (ASMS) hat am 8.12.2000 Strafanzeige
gegen die Verantwortlichen des Conny-Lands eingereicht.
Durchwegs mehrheitlich negativ äussert sich die Schweizer Bevölkerung in
Umfragen etwa von "Blick", "Schweizer Familie" und "Brückenbauer" zu einem
Delfinarium in der Schweiz. Auch die Parlamentarische Gruppe für Tierschutz
von Natio-nal- und Ständerat fordert einstimmig ein Verbot der Delfinhaltung
in der Schweiz.
"Connyland", das letzte Schweizer Delfinarium, ist das weltweit einzige
Etablissement, welches mit einem "Unterwasser/Bar/Dancing" verbunden ist und
die Delfine so dem Licht, Lärm und den Zuschauerblicken zusätzlich auch
während jeder Nacht ausstellt. Darüberhinaus bietet "Connyland" nun auch für
120,- CHF das "Schwimmen mit Delfinen" an. Die WDCS ist besorgt über diese
zusätzliche Beunruhigung der Tiere, aber auch über mögliche Verletzungen (hervorgerufen durch aggressives Verhalten der Tiere) und mögliche Krankheitsübertragungen (beiderseits). Wie viele Delfine in Lipperswil und auf den zahlreichen Reisen verendet sind, ist nicht offiziell bekannt. Seit 1971 jedenfalls gehörten der Artistenfamilie Gasser mindestens 36 Delfine,
von denen 24 gestorben sind oder deren Schicksal sich nicht verfolgen lässt.
Die WDCS unterstützt die Kampagne der ASMS zur Beendigung der Delfinhaltung
und somit jener bei Connyland in der Schweiz und hofft auf eure Unterstützung:
Bitte richtet Protestschreiben an und fordert die Beendigung der Delfinhaltung des Connyland und eine unabhängige Untersuchung der Vorfälle im letzten schweizer Delfinarium:
Kantonale Verwaltung
An den Präsidenten des Regierungsrates des Kantons Thurgau
Regierungsgebäude
CH - 8510 Frauenfeld
Weitere Informationen unter: www.flipperswil.ch
Bitte schickt Kopien der Schreiben und Antwortschreiben an WDCS Deutschland,
Goerdelerstr. 41, 82008 Unterhaching.
auf der flipperswil seite findet sich unteranderem dieser bericht:
Wädenswil, 8. Dezember 2000
Pressemitteilung
ASMS reicht wegen heute im "Beobachter" bezeugten
Tierschutzwidrigkeiten im Conny Land Strafanzeige ein
Die renommierte Zeitschrift "Beobachter" legt in der heutigen Ausgabe
mögliche Beweise über Tierquälereien und andere Tierschutzwidrigkeiten im
Conny-Land auf den Tisch. Unter dem Titel "Conny-Land: Delfine und Wale
führen ein Hundeleben" berichtet er über verschiedene Vorfälle, die von drei
ehemaligen Mitarbeitern im thurgauischen Conny-Land bezeugt werden. Sie
legen den dringenden Verdacht nahe, die Verantwortlichen der Conny-Land AG
hätten sich verschiedener Verstösse gegen das eidgenössische
Tierschutzgesetz schuldig gemacht.
So würden nicht selten Delfine in der Nacht aus dem Becken springen. Würden
sie in ihrem hilflosen Zustand und völlig erschöpft nicht zufällig gefunden,
würden sie in der nächsten Stunde sterben, wie zwei Zeugen aussagen.
Festgestellt wurde verschiedentlich eine übermässige Härte als
Erziehungsmethode; Schläge seien nicht selten gewesen. Und als
Strafmassnahme sei ein Seelöwe wochenlang und ohne Beschäftigung in einem
Transportwagen verbannt gewesen mit einem Wasserbecken kaum grösser als
eine Badewanne, wie ein Zeuge berichtet. Drei der elf Seelöwen seien am
Erblinden, möglicherweise wegen zu tiefer Salzkonzentration im Wasser.
Die ASMS (Arbeitsgruppe zum Schutz der Meeressäuger-Schweiz) als
Anwältin der Delfine und Seelöwen hat heute zur Abklärung dieser harten
Anschuldigungen bei der Thurgauer Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige
gegen die Verantwortlichen der Conny-Land AG eingereicht. Auch sollen
Verwaltungsmassnahmen wie ein Halteverbot für Meeressäuger im Conny-Land her geprüft werden.
obwohl man sich bei dem betreiber langsam über nichts mehr wundert:
Wädenswil, 14. August 2000
Pressemitteilung
Conny-Land-Delfindebakel: Muss man sich alles gefallen lassen?
Die Leiterin Fachstelle Delfine der Arbeitsgruppe zum Schutz der Meeressäuger
- Schweiz (ASMS), Noëlle Delaquis, hat heute beim zuständigen
Friedensrichteramt gegen den Artisten Roberto Gasser Strafantrag und
Strafanzeige eingereicht. In seinem gestrigen Interview im Fernsehen "Tele24"
hat sich der Beklagte vor laufender Kamera in ehr- und
persönlichkeitsverletzender Hinsicht über die Leiterin sehr abfällig geäussert.
Die Strafanzeige lautet auf Verletzung von Art. 177 des Strafgesetzbuches
(Beschimpfung) und allenfalls auf weitere Verstösse gegen Art. 173 - 176 StGB
(Ehrverletzungen: Üble Nachrede bzw. Verleumdung).
Anlass für die unentschuldbaren Entgleisungen Roberto Gassers gegen die
Anzeigerin bildete der Tod zwei Delfinbabys innert kurzer Zeit in dem von ihm
mitbetriebenen letzten Delfinarium der Schweiz in Lipperswil. Wer bei solchen
Umständen und gestützt auf wissenschaftliche Grundlagen den sofortigen
Zuchtstop und die Schliessung des Delfinariums fordert, braucht sich von den
für Zucht und Tod der Delfine Verantwortlichen nicht jede unqualifizierte Kritik
an der eigenen Person gefallen zu lassen. Das Verfahren wegen Ehrverletzung
wird morgen beim Friedensrichteramt Tägerwilen/TG hängig sein.
Mehr Informationen bei: Noëlle Delaquis, Fachstelle Delfine der ASMS.
www.wdcs.org).
Beendet die Delfinhaltung in der Schweiz!
Derzeit fristen fünf aus der freien Wildbahn vor Florida und Kuba entrissene
Delfine im Schweizer Delfinarium "Connyland" ein trauriges Leben. In den
letzten Monaten häufen sich die negativen Schlagzeilen über dieses
Delfinarium. Nachdem zwei Delfinbabies im Sommer 2000 gestorben sind, erhebt
nun die kritische Zeitschrift "Beobachter" schwere Vorwürfe an die
Verantwortlichen der Conny-Land AG wegen mehr-facher Tierquälerei und anderer
Widerhandlungen gegen das schweizerische Tierschutzgesetz. Die Arbeitsgruppe
zum Schutz der Meeressäuger Schweiz (ASMS) hat am 8.12.2000 Strafanzeige
gegen die Verantwortlichen des Conny-Lands eingereicht.
Durchwegs mehrheitlich negativ äussert sich die Schweizer Bevölkerung in
Umfragen etwa von "Blick", "Schweizer Familie" und "Brückenbauer" zu einem
Delfinarium in der Schweiz. Auch die Parlamentarische Gruppe für Tierschutz
von Natio-nal- und Ständerat fordert einstimmig ein Verbot der Delfinhaltung
in der Schweiz.
"Connyland", das letzte Schweizer Delfinarium, ist das weltweit einzige
Etablissement, welches mit einem "Unterwasser/Bar/Dancing" verbunden ist und
die Delfine so dem Licht, Lärm und den Zuschauerblicken zusätzlich auch
während jeder Nacht ausstellt. Darüberhinaus bietet "Connyland" nun auch für
120,- CHF das "Schwimmen mit Delfinen" an. Die WDCS ist besorgt über diese
zusätzliche Beunruhigung der Tiere, aber auch über mögliche Verletzungen (hervorgerufen durch aggressives Verhalten der Tiere) und mögliche Krankheitsübertragungen (beiderseits). Wie viele Delfine in Lipperswil und auf den zahlreichen Reisen verendet sind, ist nicht offiziell bekannt. Seit 1971 jedenfalls gehörten der Artistenfamilie Gasser mindestens 36 Delfine,
von denen 24 gestorben sind oder deren Schicksal sich nicht verfolgen lässt.
Die WDCS unterstützt die Kampagne der ASMS zur Beendigung der Delfinhaltung
und somit jener bei Connyland in der Schweiz und hofft auf eure Unterstützung:
Bitte richtet Protestschreiben an und fordert die Beendigung der Delfinhaltung des Connyland und eine unabhängige Untersuchung der Vorfälle im letzten schweizer Delfinarium:
Kantonale Verwaltung
An den Präsidenten des Regierungsrates des Kantons Thurgau
Regierungsgebäude
CH - 8510 Frauenfeld
Weitere Informationen unter: www.flipperswil.ch
Bitte schickt Kopien der Schreiben und Antwortschreiben an WDCS Deutschland,
Goerdelerstr. 41, 82008 Unterhaching.
auf der flipperswil seite findet sich unteranderem dieser bericht:
Wädenswil, 8. Dezember 2000
Pressemitteilung
ASMS reicht wegen heute im "Beobachter" bezeugten
Tierschutzwidrigkeiten im Conny Land Strafanzeige ein
Die renommierte Zeitschrift "Beobachter" legt in der heutigen Ausgabe
mögliche Beweise über Tierquälereien und andere Tierschutzwidrigkeiten im
Conny-Land auf den Tisch. Unter dem Titel "Conny-Land: Delfine und Wale
führen ein Hundeleben" berichtet er über verschiedene Vorfälle, die von drei
ehemaligen Mitarbeitern im thurgauischen Conny-Land bezeugt werden. Sie
legen den dringenden Verdacht nahe, die Verantwortlichen der Conny-Land AG
hätten sich verschiedener Verstösse gegen das eidgenössische
Tierschutzgesetz schuldig gemacht.
So würden nicht selten Delfine in der Nacht aus dem Becken springen. Würden
sie in ihrem hilflosen Zustand und völlig erschöpft nicht zufällig gefunden,
würden sie in der nächsten Stunde sterben, wie zwei Zeugen aussagen.
Festgestellt wurde verschiedentlich eine übermässige Härte als
Erziehungsmethode; Schläge seien nicht selten gewesen. Und als
Strafmassnahme sei ein Seelöwe wochenlang und ohne Beschäftigung in einem
Transportwagen verbannt gewesen mit einem Wasserbecken kaum grösser als
eine Badewanne, wie ein Zeuge berichtet. Drei der elf Seelöwen seien am
Erblinden, möglicherweise wegen zu tiefer Salzkonzentration im Wasser.
Die ASMS (Arbeitsgruppe zum Schutz der Meeressäuger-Schweiz) als
Anwältin der Delfine und Seelöwen hat heute zur Abklärung dieser harten
Anschuldigungen bei der Thurgauer Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige
gegen die Verantwortlichen der Conny-Land AG eingereicht. Auch sollen
Verwaltungsmassnahmen wie ein Halteverbot für Meeressäuger im Conny-Land her geprüft werden.
obwohl man sich bei dem betreiber langsam über nichts mehr wundert:
Wädenswil, 14. August 2000
Pressemitteilung
Conny-Land-Delfindebakel: Muss man sich alles gefallen lassen?
Die Leiterin Fachstelle Delfine der Arbeitsgruppe zum Schutz der Meeressäuger
- Schweiz (ASMS), Noëlle Delaquis, hat heute beim zuständigen
Friedensrichteramt gegen den Artisten Roberto Gasser Strafantrag und
Strafanzeige eingereicht. In seinem gestrigen Interview im Fernsehen "Tele24"
hat sich der Beklagte vor laufender Kamera in ehr- und
persönlichkeitsverletzender Hinsicht über die Leiterin sehr abfällig geäussert.
Die Strafanzeige lautet auf Verletzung von Art. 177 des Strafgesetzbuches
(Beschimpfung) und allenfalls auf weitere Verstösse gegen Art. 173 - 176 StGB
(Ehrverletzungen: Üble Nachrede bzw. Verleumdung).
Anlass für die unentschuldbaren Entgleisungen Roberto Gassers gegen die
Anzeigerin bildete der Tod zwei Delfinbabys innert kurzer Zeit in dem von ihm
mitbetriebenen letzten Delfinarium der Schweiz in Lipperswil. Wer bei solchen
Umständen und gestützt auf wissenschaftliche Grundlagen den sofortigen
Zuchtstop und die Schliessung des Delfinariums fordert, braucht sich von den
für Zucht und Tod der Delfine Verantwortlichen nicht jede unqualifizierte Kritik
an der eigenen Person gefallen zu lassen. Das Verfahren wegen Ehrverletzung
wird morgen beim Friedensrichteramt Tägerwilen/TG hängig sein.
Mehr Informationen bei: Noëlle Delaquis, Fachstelle Delfine der ASMS.