Frage zu Erstellung von einem Impressum

dsonnscheintschee

Moderator
Teammitglied
Sofern Sie auf Ihrer Webseite journalistisch-redaktionell gestaltete Inhalte anbieten, müssen Sie die für diese Inhalte verantwortlich zeichnende(n) Person(en) angeben

Was ist das bitte genau. Im Prinzip kann man doch etliche Texte als Pressetexte interpretieren, oder wann ist das nötig.

Wenn ich Bericht über eine Con reinsetzte, bin ich dann ein Pressefuzzy, oder wie mein das der Gesetztgeber?
 
Du brauchst ein Impressum, wenn du gewerblich auftrittst auf deiner Seite. Manche interpretieren "gewerblich" schon, wenn du ein Werbebanner einblendest, aber ich geh nach der Devise vor, dass gewerblich meint, was man nach dem gesunden Menschenverstand als gewerblich versteht.
 
Mittlerweile sollte doch auch eine Privatpersonen ein solches Impressum haben. Oder ist das keine Pflicht geworden?

Ich soll außerdem eine Seite für einen Verein zusammen basteln und da würde doch auch die Impressumpflicht bestehen. Nur frage ich mich was das mit dem Pressetext sein soll.

Für eine Zeitung arbeite ich ja nicht und wenn ich ne News zitiere, wäre das schon an der Grenze.
 
@DJ Doena soweit war ich auch schon, wie gesagt. Ich habe einen Impressums-Generator benutzt und da komme ich über eine Eingabemaske. Wo das oben genannte mit der Presseverantwortlichkeit steht. Und damit weiss ich nix an zu fangen. ;):)

Sind meine Texte und meiner möglichen Member nur mehr geschütz oder nur mehr unter Strafe..?
 
...Der Gesetzgeber definiert journalistisch-redaktionell gestaltete Angebote in § 55 Absatz 2 Satz 1 RStV als Angebote, in denen insbesondere vollständig oder teilweise Inhalte periodischer Druckerzeugnisse in Text oder Bild wiedergegeben werden. In der Gesetzesbegründung zu § 55 Absatz 2 RStV wird erwähnt, dass damit Angebote gemeint sind, die massen-kommunikativen Charakter haben und als elektronische Presse beschrieben werden können. Einzelbeispiele werden nicht genannt. Gleichwohl ergibt sich aus diesen Ausführungen, dass der Gesetzgeber solche Angebote als journalistisch-redaktionell gestaltet ansieht, die für die öffentliche Meinungsbildung relevant sind. Dies dürfte in der Regel für periodisch erscheinende Online-Schüler- sowie Online-Schulzeitungen ebenso gelten wie für sonstige der Meinungsbildung oder Berichterstattung dienende Kommunikationsplattformen. Zu denken ist bei Letzteren vor allem an Blogs, die sich bestimmter Thematiken annehmen und deren Aspekte beleuchten. Und selbst bei Foren scheint das Vorliegen eines journalistisch-redaktionell gestalteten Angebotes nicht von vornherein ausgeschlossen...

...Kein journalistisch-redaktionell gestaltetes Online-Angebot liegt aber vor, wenn es der bloßen Informationsweitergabe dient...

Vollständiger Beitrag
 
@Sweety ob es eine Newsletter geben wird ist fraglich. Die Bewerbungen von Schauen wurde bisher über Zeitungen vollzogen.

Was sich jetzt aber ändern könnte.

Also denke ich mal ich setzte das ins Impressum des Vereins hinein. Da es da ja auch Öffenlichtskeitarbeit gibt (mein Vater hat schon zwei Pokale abgeräumt, einen muss er aber wieder her geben in einem Jahr ;)... )
 
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