Frage wegen Wohnung

M

Mr. Floppy

Guest
Moin,

hab mal eine allgemeine Frage an euch. Hier sind ja einige die sich sehr gut mit allen möglichen Sachen auskennen. Also probier ich hier einfach mal mein Glück weil ich sonst nicht wüsste wo ich fragen könnte :)

Also meine Freundin (18 Jahre wohnt noch bei den Eltern und geht zur Schule) und meine Wenigkeit (25 Jahre und Berufstätig) planen zusammenzuziehen. Wir wissen ja das Sie noch Ihr Kindergeld bekommen würde solange Sie zur Schule geht oder in der Ausbildung einen bestimmtes Jahreseinkommen nicht überschreitet aber wie schaut es denn mit sonstigen Förderungen aus? Gibts da irgendwelche Möglichkeiten das sie sonst noch Hilfe bekommen könnte? Hat ja immerhin noch kein Einkommen und die Wohnung und alle anderen Ausgaben so zu bezahlen ist ja dann net wirklich einfach wenn das alles an mir hängen bleiben würd...

Wollt mal wissen ob es da was gibt oder ob wir Pech hätten weil meine Wenigkeit halt Berufstätig ist :-/

Vielleicht kann hier ja schon wer helfen weil er in einer ähnlichen Situation war/ist :)
 
also, so viel ich weiß, bekommt man förderungen nur, wenn man entweder studiert bzw. zivi oder bundesheer macht (das fällt für deine freundin ja weg). im grunde sieht es mit förderungen aber eher schlecht aus.
 
Du hast Glück, mein Vater arbeitet in einer ähnlichen Brache, da kann ich mal nachfragen, ob er da genaueres weiß...

EDIT: Also es ist wohl so, dass die einzige Förderung das von dir bereits beschriebene Kindergeld ist. Unterhalt von den Eltern gibt es ja mit 18 nicht mehr für deine Freundin. Die einzige andere Möglichkeit wäre BaFög, falls sie studiert, aber ansonsten müsstest du sie unterhalten, andere Möglichkeiten der Förderung scheinen nicht zu bestehen ...
 
a) Wohngeldstelle
b) Warum sollte sie kein Unterhalt mehr kriegen? Solange sie "bedürftig" ist, hat sie sehr wohl Anspruch auf Unterhalt (bis zu einer Altersgrenze von 25 IIRC)

Ob man allerdings zu seinen Eltern geht und Unterhalt fordert ist eine andere Sache...
 
aber das mit 25 auch nur, solange sie bestimmte leistungen beim studieren erbringt, oder?
 
DJ Doena schrieb:
da fragste mich zuviel. Aber da sie noch zu Schule geht, dürfte das genauso zählen.

also während der schulzeit gibts da glaub ich keine förderungen, da man in diesem alter eigentlich selten auszieht. eine schulkollegin bekommt die förderung auch erst ab oktober, wenn sie studiert.
 
RedMatch schrieb:
also während der schulzeit gibts da glaub ich keine förderungen, da man in diesem alter eigentlich selten auszieht. eine schulkollegin bekommt die förderung auch erst ab oktober, wenn sie studiert.
Nicht Förderderung, sondern Unterhalt (darauf bezog sich meine 25-Jahregrenze) und Unterhalt bekommt sie von ihren Erzeugern (was nicht zwingend die Eltern oder die Erziehungsberechtigten sind)

Edith: Das alles auf einem theoretischen Level ohne Bezug auf real existierende Personen (deren Lebensumständi ich ja gar nicht kenne)
 
stimmt, sorry, hab in meinem kopf ein bissal was durcheinandergeworfen :D
 
In den BAföG-Anträgen sind aber auch Abschnitte für Schüler. Ich weiß nur nicht genau, ab wann man dies in Anspruch nehmen kann. Fragt am Besten mal bei den entsprechenden Ämtern nach.

Ansonsten sind die Eltern wie gesagt verpflichtet Unterhalt zu zahlen. Man kann zur Not auch klagen. Aber das verbessert glaub ich nicht die Beziehung zu den Eltern! :)
 
Mr. Floppy schrieb:
Moin,

hab mal eine allgemeine Frage an euch. Hier sind ja einige die sich sehr gut mit allen möglichen Sachen auskennen. Also probier ich hier einfach mal mein Glück weil ich sonst nicht wüsste wo ich fragen könnte :)

Also meine Freundin (18 Jahre wohnt noch bei den Eltern und geht zur Schule) und meine Wenigkeit (25 Jahre und Berufstätig) planen zusammenzuziehen. Wir wissen ja das Sie noch Ihr Kindergeld bekommen würde solange Sie zur Schule geht oder in der Ausbildung einen bestimmtes Jahreseinkommen nicht überschreitet aber wie schaut es denn mit sonstigen Förderungen aus? Gibts da irgendwelche Möglichkeiten das sie sonst noch Hilfe bekommen könnte? Hat ja immerhin noch kein Einkommen und die Wohnung und alle anderen Ausgaben so zu bezahlen ist ja dann net wirklich einfach wenn das alles an mir hängen bleiben würd...

Wollt mal wissen ob es da was gibt oder ob wir Pech hätten weil meine Wenigkeit halt Berufstätig ist :-/

Vielleicht kann hier ja schon wer helfen weil er in einer ähnlichen Situation war/ist :)
Da kann ich vielleicht helfen, als zu mit meiner Freundin zusammengezogen bin war sie in der Ausbildung und ich noch in der 13. Klasse. Wir hatten ähnliche "Problemchen"
Ihr könnt zur Wohngeldstelle gehen und wWohngeldbeantragen, dann gibts folgende möglichkeiten: der Bildungskredit und Schülerbafög. Kommt aber auf des Einkommen ihrer Eltern an, wenn das zu hoch ist, dann bekommt sie nichts, nur einen bescheid, wie hoch denn ihr unterhaltsanspruch ist. So lange ihr keine eingetragene lebensgemeinschaft seid und euch nur als "WG" zusammenschließt, gibts da Möglichkeiten. Wenn ihr zum Sozialamt geht, müsst Ihr begründen, warum ihr zusammenziehen wollt um was zu bekommen, der Grund "liebe" zählt da aber nicht. ich habe den ganzen Papierkram mitgemacht und es ist am ende dann am Familieneinkommen meiner Eltern gescheitert, ich bin dann eben neben der Schule arbeiten gegangen!
 
Curzon Dax schrieb:
In den BAföG-Anträgen sind aber auch Abschnitte für Schüler. Ich weiß nur nicht genau, ab wann man dies in Anspruch nehmen kann. Fragt am Besten mal bei den entsprechenden Ämtern nach.

Ansonsten sind die Eltern wie gesagt verpflichtet Unterhalt zu zahlen. Man kann zur Not auch klagen. Aber das verbessert glaub ich nicht die Beziehung zu den Eltern! :)

Bafög können auch Schüler für sich in Anspruch nehmen, die über 18 Jahre alt sind und noch zur Schule gehen (FOS oder Kollegstufe). Auch könne es Schüler in Anspruch nehmen, die schon eine Ausbildung hinter sich haben und nochmal zur Schule gehen (Beispielsweise BOS-Schüler).
 
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