Forumbetreiber wegen Benutzernamen verklagt!

B

Bernd das Brot

Guest
Wohin soll das noch führen:

Weil eine User sich in dem Internetforum ironsport.de mit einem Namen registriert hat, den eine Firma 1999 bei der DPMA als Wortmarke registriert hat, droht dem Betreiber des Forums, eine Privatperson, nun eine Klage.

Die Anwaltskanzlei, die die Firma vertritt, fordert nun von dem Betreiber die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von 5200€ Anwaltskosten ansonsten wird Klage erhoben.

Quelle

Wir ihr der Quelle auch entnehmen könnt, hat sich der Betreiber nicht ins Bockshorn jagen lassen und seinerseits einen Rechtsanwalt eingeschaltet.
Wir ihr dem Schreiben des Betreiberanwalts entnehmen könnt, handelt es sich um eine höchst fragwürdige Sache.
 
Da hat es schon ähnliche Fälle gegeben, wo der Abmahner nicht mit durchgekommen ist. Ein Admin

Ich finde die Firmen machen sich da regelmäßig lächerlich indem sie Ihre eigenen Kunden vergraulen. Der Typ hat den Benutzernamen sicherlich nicht gewählt, weil er die Marke schlecht findet. Wenn Paramount hier jemanden verklagen würde, weil er irgendeinen ST-Begriff als Namen verwendet, glaub ich nicht, dass derjenige dieser Firma auch nur einen weiteren cent in Form von CD-Käufen zukommenlassen würde...

Selbst wenn sie damit durchkommen... was haben sie davon. Sie haben 5000 Euro bekommen. Irsonsport hat aber über 30.000 Mitglieder, bei denen sich die Firma mit derartigen Aktionen sicherlich alles andere als beliebt machen wird. 30.000 potentiell vergraulte Kunden ist ein relativ hoher Preis dafür, dass man das eigene Markenrecht verteidigt hat.

Gruß, Dave
 
In den Kommentaren zum passenden Heise Beitrag finden sich auch die vermeindlichen Namen der Anwälte und der geschützte Name, der in dem Forum als Nick benutzt wurde (bloss nicht hier hinschreiben, sonst verklagen die auch noch das STFTVB ;))
Ich würde einfach mal behaupten, da hat jemand ohne Ahnung vom Internet nicht richtig hingeguckt und einfach ein paar bei Google herausgesuchte Seiten abgemahnt. So blöd kann eine Antwaltskanzlei doch eigentlich nicht sein, einen Firmenauftritt mit einem Forum zu verwechseln. Die aufgeführten Mahnpunkte deuten alle auf einen Serienbrief ohne wirkliche Kontrolle der Siteinhalte hin.

Im Gegenzug gibt es aber endlich mal ein gutes Urteil zur Seitenverlinkung, ebenfalls ein Heise-Bericht. Demnach schent es bei der Verlinkung nicht legaler Seiten (zumindest innerhalb dokumentarischer Texte) auszureichen, wenn ganz klar aus dem Verlinkungskontext heraus zu lesen ist, dass der Verlinkende die dort dargestellten Meinungen in keinster Weise teilt.


€: @Dave
Wenn ich das richtig verstanden habe, handelt es sich bei dem Markennamen noch nicht einmal um eine richtig eingesetzte Marke im Bereich des Versicherungswesens. Wo keine Kunden, kann man niemanden vergraulen ;)
 
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