Domains in AT und DE

J

Jenny_[cursed]

Guest
Hi

In Österreich wird das so gehandhabt, wer die Domain als erster hat, dem gehört sie auch :) Ich habe mir die Domain http://www.beamen.at gesichert, zum Glück gab es die Domain noch nicht.

In einem anderen Topic mit dem http://www.st-enterprise.de stand ja sozusagen das Paramount ärger machen könnte.
Wie wird das in Deutschland gehandhabt. Auchso:

Wer zuerst kommt, malt zu erst oder muß man bei euch wenn wer die Domain unbedingt haben will abtreten (z.B sagen wir mal eine Firma, will die Domain haben) Muß nicht der Name Enterprise sagen, nehmen wir einen x-beliebigen namen her den man sich regsitriert hat. Kann da eine Firma einen Namen wegnehmen ???

Greetigns Beamie
 
Grundsätzlich gilt: Wer zuerst kommt, malt zuerst. Das ist weltweit einheitlich. Jedes Land hat eine NIC www.nic.landesdomain, zum Beispiel www.nic.at , www.nic.de auch bekannt als www.denic.de .

Diese NIC vergibt die Domains ohne auf Markenrechte oder sowas zu achten, das ist auch gar nicht ihre Aufgabe. Interessant wird es erst, wenn eine Domain mit Markenrechten kollidiert und spätestens da kommt es auf die Rechtsprechung des Landes an. Und ab hier kann ich nur noch von Dtl sprechen. Es gab mal einen Sreit um www.guenther-jauch.de den sich ein Privatmann gesichert hatte und die Günther Jauch bekommen wollte. Das Gericht sah aufgrund der überregionalen Bekanntheit von Jauch für ihn mehr "Bedarf" an der Domain. Es gibt aber auch Urteile, wo der "kleinere" gewonnen hat. Es gibt aber noch kein Urteil vom Bundesgerichtshof ("Grundsatzurteil") und solange es das nicht gibt, kann jedes Gericht so entscheiden, wie es das für richtig hält.
 
Soviel ich weiß ja, aber nur dann wenn die Firma wie der Domainname heißt oder einen ähnlichen Zusammenhang zum Domainnamen besitzt und wenn du nicht beweisen kannst, daß du auch eine "enge" Beziegung zum Domainnamen besitzt. Dasselbe gilt für Prominente.
Das ist meines Wissens nach die Theorie, aber meistens kneifen die Leute, wenn eine Firma oder ein Prominenter kommt und die Domain haben will, weil sie keine Lust haben einen Rechtsstreit mit ihnen durchzuführen.
 
Hi

Also solange es *beamen* nicht wirklich gibt, müßte ich keine sorgen um die Domain haben. Denn wenn sich eine Firma *beamen* nennen will, wäre es sehr witzig, gerade in Österreich.
Wenn wer kommt und die Domain haben, will, der kann sehr tief in die Tasche greifen. Ich denke mit *beamen* müßte ich momentan keine probs bekommen.

Beamie
 
Also swoeit ich das mitbekommen, habe ist es so.
Sobald man nicht domains beantragt die mit irgendwelchen markennamen und/oder deren Rechten in Verbindung steht oder kommt, dann gibt es keine Probleme. Wenn es aber so ist, wie zum Beispiel bei www.guenther-jauch.de (um bei dem Beispiel mal zu bleiben) sollte man damit rechnen, Post von einem Anwalt bekommen zu können.
 
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