B
Bernd das Brot
Guest
@Exos
Gesetze und andere Rechte sind zwar in eine bestimmten Weise formuliert, aber in Endeffekt kommt es auf ihre Auslegung an und die kann verschieden sein bzw. bieten sie Schlupflöcher.
Nun sagst du, das die Gebiete Besatzungsgebiet waren, und somit eine Abtretung bzw. ein Verzicht völkerrechtlich nicht möglich ist.
Nun kann man aber dagegen aufführen, das diese Gebiete gemäß den Verträgen zwischen den Alleierten, Polen usw. unter die direkte Verwaltung der Sowjetunion bzw. Polen gestellt wurden. Diese Art der Verwaltung ist aber nicht gleichzusetzen mit der Verwaltung die eine Besatzungsmacht ausübt. Das Gebiet verliert den Status eines besetzten Gebietes und somit ist ein Verzicht völkerrechtlich legitim.
Etwas spitzfindig, aber so ist die Juristerei ja immer. Eben alles eine Sache der Auslegung.
Bestes Beispiel ist die Resolution gegen den Irak. Die Regierung der USA hat andere Ansichten darüber, was ein schwerer Verstoß gegen die Resolution ist, als ein Großteil der restlichen Welt.
Gesetze und andere Rechte sind zwar in eine bestimmten Weise formuliert, aber in Endeffekt kommt es auf ihre Auslegung an und die kann verschieden sein bzw. bieten sie Schlupflöcher.
Nun sagst du, das die Gebiete Besatzungsgebiet waren, und somit eine Abtretung bzw. ein Verzicht völkerrechtlich nicht möglich ist.
Nun kann man aber dagegen aufführen, das diese Gebiete gemäß den Verträgen zwischen den Alleierten, Polen usw. unter die direkte Verwaltung der Sowjetunion bzw. Polen gestellt wurden. Diese Art der Verwaltung ist aber nicht gleichzusetzen mit der Verwaltung die eine Besatzungsmacht ausübt. Das Gebiet verliert den Status eines besetzten Gebietes und somit ist ein Verzicht völkerrechtlich legitim.
Etwas spitzfindig, aber so ist die Juristerei ja immer. Eben alles eine Sache der Auslegung.
Bestes Beispiel ist die Resolution gegen den Irak. Die Regierung der USA hat andere Ansichten darüber, was ein schwerer Verstoß gegen die Resolution ist, als ein Großteil der restlichen Welt.